Verbraucher, die zuhause ein Produkt kaufen, haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das gilt auch für Treppenlifte, da diese vor Ort beim Kunden eingepasst werden müssen. Doch viele Anbieter von Treppenliften berufen sich darauf, dass es sich hierbei um eine Sonderanfertigung handele und daher kein Widerrufsrecht bestehe. Dieser Argumentation hat der BGH nun eine klare Absage erteilt und mit seinem Urteil die Rechte der Verbraucher gestärkt. Lesen Sie hier mehr darüber.
Weiterlesen … BGH-Urteil: Widerrufsrecht auch beim Kauf von Treppenliften