Unproblematisch ist es, wenn Reisezeiten exakt in die dienstlich vereinbarte Arbeitszeit fallen. Problematisch wird es erst dann, wenn Reisezeiten entstehen, die sich über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus erstrecken. Diese Problematik entsteht gerade bei vom Arbeitgeber angeordneten dienstlichen Auslandsreisen. Handelt es sich bei den Reisezeiten, die nicht in die reguläre Arbeitszeit fallen, also um Arbeitszeit oder Freizeit? Erfahren Sie mehr.
Weiterlesen … Gilt Dienstreisezeit als Arbeitszeit?