Anleger der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG haben wieder Post vom Insolvenzverwalter bekommen. Unter Fristsetzung verlangt der Insolvenzverwalter die Rückzahlung der an sie ausbezahlten Einlage und erhaltener Ausschüttungen. Hintergrund der Forderung des Insolvenzverwalters ist eine sogenannte „Insolvenzanfechtung“. Was Sie jetzt wissen müssen, erfahren Betroffene hier
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