Die EU führt ab dem 9. Oktober 2025 verpflichtend die sogenannte „Empfängerüberprüfung“ (IBAN‑Name‑Check) ein. Das bedeutet: Beim Auslösen einer SEPA‑Überweisung gleicht Ihre Bank (und die empfangende Bank) automatisch die von Ihnen eingegebene Empfänger-IBAN mit dem dort hinterlegten Namen ab. Stimmen die Angaben überein, sehen Sie ein positives Signal – ansonsten eine Warnung oder im Extremfall eine Ausführungssperre. Ziel ist es, Betrug und Fehlüberweisungen zu minimieren, Warum diese Neuerung?
Weiterlesen … Prüft meine Bank beim Überweisen den Empfängernamen?