Ein Inkassounternehmen kann Mahnungen grundsätzlich auch per SMS verschicken. Entscheidend ist nicht der Kommunikationsweg, sondern die Rechtmäßigkeit der Forderung. Ist die Forderung unbegründet, darf auch keine Mahnung verschickt werden, weder per SMS noch in anderer Form. Mit diesem Urteil gab das Oberlandesgericht Hamm einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands teilweise statt. Lesen Sie hier mehr dazu.
Weiterlesen … OLG Hamm: Mahnung via SMS grundsätzlich zulässig