Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Geschädigten in Anlagebetrugsfällen gestärkt. Anleger, die einem Schneeballsystem zum Opfer gefallen sind, brauchen daher zunächst keine Beweise für ein Gerichtsverfahren vorlegen. Es reicht, wenn der Geschädigte Umstände vorträgt, die das Betreiben eines Schneeballsystems als naheliegend erscheinen lassen. Lesen Sie hier mehr über das Urteil.
Weiterlesen … BGH-Urteil: Beweiserleichterung für Opfer von Schneeballsystemen