Unser Engagement gegen PayPal und illegales Online-Glücksspiel wurde wieder von Erfolg gekrönt. Nachdem unser Mandant PayPal-Abbuchungen von seinem Girokonto erfolgreich zurückbuchen ließ, forderte zunächst PayPal selbst die Erstattung. Da die Forderung aber auf unseren Rat hin nicht beglichen wurde, beauftragte PayPal die Kanzlei KSP Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit der Beitreibung der Forderung. Daraufhin bestellten wir uns gegenüber der gegnerischen Anwaltskanzlei und wehrten die PayPal-Forderung erfolgreich ab.
Weiterlesen … PayPal verzichtet auf Forderungen aus unerlaubtem Onlineglücksspiel