Aktuelles aus der Anwaltskanzlei Lenné

18. Januar 2017

Bundesgerichtshof bestätigt: Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung wegen Zahlungsverzugs

Gerät der Verbraucher mit der Leistung in Verzug  und macht die Bank daraufhin von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch, so steht ihr lediglich auf den geschuldeten Betrag der Verzugszinssatz zu. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann die Bank hingegen nicht verlangen. Lesen Sie, wie das oberste Gericht seine Rechtsprechung begründet.

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13. Januar 2017

Erste Banken verweigern Annahme von Münzgeld: Wertschätzung deutscher Bankkunden weiter auf dem Sinkflug

Wer kennt nicht den Spruch: „Wer den Pfennig nicht ehrt…“ Heute reden wir zwar von Euro und Cent, aber das Prinzip der Wertschätzung auch von Kleingeld sollte doch eigentlich noch immer Gültigkeit haben. Das sieht die Sparda Bank Hannover offensichtlich anders, denn deren Kunden können Münzgeld nur noch in wenigen Filialen einzahlen. Im Euroraum ist unser Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel. Und als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man das Zahlungsmittel, das niemand zur Erfüllung einer Geldforderung ablehnen kann, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden.

Ist somit die Weigerung, Münzgeld anzunehmen, ein klarer Gesetzesverstoß?

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12. Januar 2017

Swap-Geschäfte: Die Bank als Spielcasino

Unter dem Oberbegriff SWAP entwickelten die Banken eine Vielzahl von Finanzprodukten. Verkauft werden SWAPS beispielsweise bei Abschluss eines Darlehensvertrages mit einem variablen Zinssatz. Hierbei prognostiziert der Bankberater dem Kunden, dass im Laufe des Darlehens die Zinsen auf dem Kapitalmarkt steigen und dadurch auch das Darlehen teurer wird. Mit diesem Argument bietet der Bankberater dem Kunden an, das Risiko mit einem sogenannten Zinssatz-Swap-Geschäft abzusichern. Das Risiko der steigenden Zinsen würde dann die Bank tragen. Wo also liegt das Problem? Und wieso reden wir beim SWAP über eine Wette?

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27. Dezember 2016

Klagen des Insolvenzverwalters: S & K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG

Dr. Achim Ahrendt hat in seiner Funktion als Insolvenzverwalter der S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG erste Klagen gegen die Gesellschafter eingereicht, die in der Vergangenheit Auszahlungen erhalten haben. Der Insolvenzverwalter lässt sich vertreten durch die Rechtsanwälte der LATHAM & WATKINS LLP, Warburgstraße 50, Hamburg. Wir vertreten schon jetzt über 50 geschädigte Gesellschafter. Es gibt derzeit verschiedene Argumente gegen die behaupteten Ansprüche.

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21. Dezember 2016

Kündigung von Bausparverträgen durch die Bausparkassen

Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase sind einige Bausparkassen dazu übergegangen, ältere Bausparverträge zu kündigen. Der Grund liegt in der attraktiven Verzinsung der Bausparverträge. Viele Bausparer rufen das Bauspardarlehen daher nicht ab, sondern lassen das ersparte Kapital gut verzinst auf dem Bausparkonto liegen.

Eine unangenehme Situation für die Bausparkasse, denn der vertraglich vereinbarte Zinssatz steht nicht mehr im Verhältnis zu den aktuell am Kapitalmarkt zu erwirtschaftenden Beträgen. Die Bausparkassen versuchen daher sich von den hochverzinsten Altverträgen zu trennen und erklären die Kündigung.  Das geht nach unserer Auffassung nicht.

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15. Dezember 2016

Achtung Verbraucherfalle Teil II - „0“-Prozent-Finanzierung als Rahmen- oder Kreditkartenvertrag

Mit unserem Artikel vom 07.11.2016 haben wir auf die Gefahren der „0“-Prozent-Finanzierung aufmerksam gemacht. Aber gerade in der Weihnachtszeit ist für machen die „0“-Prozent-Finanzierung des Weihnachtsgeschenks schon fest eingeplant. Wer nun wegen eines bereits bestehenden Rahmen- oder Kreditkartenvertrags keine weitere „0“-Prozent-Finanzierung mehr erhalten kann, sollte es dennoch vermeiden, den eingeräumten Kreditrahmen in Anspruch zu nehmen. In der Regel ist die Inanspruchnahme des Kreditrahmens mit hohen Kosten verbunden.

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11. Dezember 2016

Das "ewige Widerrufsrecht" - gibt´s das noch?

Die Banken haben gute Lobbyarbeit geleistet. Der Gesetzgeber hat das Widerrufsrecht für Immobiliardarlehensverträge zum 21.06.2016 befristet. Durch die zahlreichen Presseberichte hierzu ist teilweise der falsche Eindruck entstanden, dass es nun kein "ewiges Widerrufsrecht" mehr gibt.

Die Frist 21.06. gilt allerdings nur für solche Immobiliardarlehensverträge, die in dem Zeitraum vom 01.11.2002 bis zum 10.06.2010 abgeschlossen wurden. Für die ab dem 11.06.2010 abgeschlossenen Darlehensverträge ist es dagegen bei dem "ewigen Widerrufsrecht" geblieben, wenn die Banken die Verbraucher über das Widerrufsrecht  nicht ordnungsgemäß belehrt haben. Sind die seit dem 10.06.2010 erteilten Widerrufsinformationen fehlerhaft?

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29. November 2016

Deutsche Bank im Prozess zu spät dran

In einem von der Anwaltskanzlei Lenné geführten Verfahren wurde ein Fristverlängerungsgesuch der Deutschen Bank Privat und Geschäftskunden AG zur Erwiderung auf unsere Klage durch das Landgericht Frankfurt am Main als verspätet zurückgewiesen. Warum?

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