In einem von uns geführten Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf hat das Gericht in der mündlichen Verhandlung seine Rechtsaufassung zugunsten der Verbraucher geäußert. Es ging im Prozess um eine Widerrufsbelehrung der Sparkasse Düsseldorf aus dem Jahre 2007, die unter anderem die Fußnote „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“ beinhaltete. Das LG Düsseldorf wertete die Verwendung dieser Fußnote als Abweichung von der damals gültigen Musterwiderrufsbelehrung.
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