Gegen Michael W., zuletzt angeblich tätig als Finanzberater der "t AG", läuft bei der Polizei in Köln ein Ermittlungsverfahren. Ermittelt wird wegen des Verdachts des Betruges, der Untreue und anderer Delikte. Unsere Mandanten glaubten über Michael W. einen Festzinsvertrag mit der "t AG" geschlossen zu haben. Als sie ihr Geld von der "t AG" zurückforderten, stellte sich heraus, dass dieser ein solcher Vertrag unbekannt war. Wie wir nun um das Geld unserer Mandanten kämpfen?
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