Der BGH in Karlsruhe musste heute in einem von uns begleiteten Prozess über die Rückzahlung argentinischer Anleihe-Schulden entscheiden. Argentinien zahlt seine Schulden bis heute nicht an deutsche Kapitalanleger zurück. Das ist aber Unrecht, urteilte heute der BGH. Unter anderem wurde die Ansicht des Staates Argentinien abgelehnt, dass einem Schuldnerstaat ein Leistungsverweigerungsrecht gegen Umschuldungsverweigerer zusteht. Zum wiederholten Male sind Rechtsauffassungen unseres Büros nun vor dem Bundesgerichtshof bestätigt worden.
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