Nach hunderten gleichgelagerten Verfahren gegen die Santander Consumer Bank AG in Mönchengladbach, hat diese ihre Verteidigungsstrategie verändert. Kreditbearbeitungsgebühren hält sie weiter für zulässig. Sollte sie damit falsch liegen, sei jedoch die Grundlage für das Kredit-Geschäft weggefallen und sie dürfe die vereinnahmten Gelder trotzdem behalten, so ihre Argumentation. Lesen Sie was das Amtsgericht in Mönchengladbach darüber denkt:
Weiterlesen … Mit diesem Argument hat die Santander Bank keinen Erfolg