Im Jahre 2008 tätigten unsere Mandanten aufgrund einer Empfehlung ihres Anlageberaters eine Anlage mit fester Laufzeit bei der Samiv AG. Der Berater verletzte dabei seine Pflichten zur Auskunft über die von ihm an die Kläger herangetragene Anlage. Der Berater wurde zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.
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