Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 11. März 2026 (Az. XII ZR 51/25) wichtige Fragen zur Wirksamkeit von Index- und Wertsicherungsklauseln in Gewerbemietverträgen geklärt. Eine vorformulierte Index- oder Wertsicherungsklausel muss nicht nur dem Preisklauselgesetz, sondern auch der AGB-Kontrolle nach § 307 BGB standhalten.
Ist die Klausel intransparent oder benachteiligt sie den Gewerbemieter unangemessen, kann sie von Anfang an unwirksam sein. Bereits aufgrund der Klausel gezahlte Mieterhöhungen können dann grundsätzlich zurückgefordert werden. Gewerbemieter sollten deshalb ihren Mietvertrag und vergangene Mieterhöhungen prüfen lassen.
Weiterlesen … Ist die Indexklausel in Ihrem Gewerbemietvertrag unwirksam und können Sie Miete zurückfordern?