Wenn Nachbarn in ihrem Garten Hühner halten oder Bienenstöcke betreiben, kann das für die umliegenden Anwohner zu erheblichen Belästigungen führen. Laut einem Urteil des Landgerichts Köln haben Nachbarn in solchen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterlassungsanspruch, wenn die Tierhaltung unzumutbare Lärm- oder Geruchsbelästigungen verursacht oder die Tierhaltung gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt. Das Gericht betonte, dass die Interessen der Nachbarn an einem ruhigen und gepflegten Wohnumfeld gegenüber den Tierhaltern gewahrt werden müssen. Lesen Sie hier die Hintergründe.
Weiterlesen … Welche Rechte habe ich, wenn Nachbarn mit Hühnern und Bienen meinen Garten belästigen?