Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem jüngsten Urteil zur Kündigung bei Wohnraummietverhältnissen mit der Frage zu beschäftigen gehabt, unter welchen Umständen eine fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug möglich ist. Im zu entscheidenden Fall waren Teile der Miete jeweils durch das Jobcenter zu spät gezahlt worden, sodass der Vermieter nach vorheriger Abmahnung die fristlose Kündigung erklärt hat. Das Amtsgericht hatte seiner Klage auf Räumung und Herausgabe stattgegeben, das Berufungsgericht hatte diese abgewiesen. Was entschied der BGH?
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