Aktuelles aus der Anwaltskanzlei Lenné

22. Mai 2017

Stellen Sie sich vor, Sie parken Ihr Fahrzeug im Halteverbot und Ihr Arbeitgeber bezahlt für Sie diese Ordnungswidrigkeit. Ein traumhafter Gedanke? Ganz so einfach ist es in dem vorliegenden Fall dann doch nicht. Zwar übernahm hierbei die Unternehmensleitung die Zahlung der Knöllchen ihrer Mitarbeiter, aber nicht weil diese es mit der Straßenverkehrsordnung nicht so genau nahmen, sondern weil ausgeprägte wirtschaftliche Interessen zugrunde lagen. Lesen Sie, welche Auswirkungen diese Praxis hat…

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07. Mai 2015

Immer wieder beraten wir Mandanten bei denen folgendes Problem eingetreten ist: Einer GmbH wird von der Bank ein Darlehen gewährt. In dem Darlehensvertrag wird vorgesehen, dass der Geschäftsführer die persönliche Mithaftung für die Darlehensrückzahlung übernimmt. Jahre später wird über das Vermögen der GmbH ein Insolvenzverfahren eröffnet. Die Bank kündigt daraufhin den Darlehensvertrag. Da die Aussichten für die Bank ihre Kreditforderung von der insolventen GmbH zu holen oftmals gleich Null sind, wird der Geschäftsführer - gestützt auf die persönliche Mithaftungsübernahme - in Anspruch genommen. Was dann?

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