Stellen Sie sich vor, Sie parken Ihr Fahrzeug im Halteverbot und Ihr Arbeitgeber bezahlt für Sie diese Ordnungswidrigkeit. Ein traumhafter Gedanke? Ganz so einfach ist es in dem vorliegenden Fall dann doch nicht. Zwar übernahm hierbei die Unternehmensleitung die Zahlung der Knöllchen ihrer Mitarbeiter, aber nicht weil diese es mit der Straßenverkehrsordnung nicht so genau nahmen, sondern weil ausgeprägte wirtschaftliche Interessen zugrunde lagen. Lesen Sie, welche Auswirkungen diese Praxis hat…
Weiterlesen … Wenn der Arbeitgeber die Knöllchen zahlt