Aktuelles aus der Anwaltskanzlei Lenné

07. Mai 2015

GmbH: Inanspruchnahme des Geschäftsführers wegen Mithaftungsübernahme und Schuldbeitritt

Immer wieder beraten wir Mandanten bei denen folgendes Problem eingetreten ist: Einer GmbH wird von der Bank ein Darlehen gewährt. In dem Darlehensvertrag wird vorgesehen, dass der Geschäftsführer die persönliche Mithaftung für die Darlehensrückzahlung übernimmt. Jahre später wird über das Vermögen der GmbH ein Insolvenzverfahren eröffnet. Die Bank kündigt daraufhin den Darlehensvertrag. Da die Aussichten für die Bank ihre Kreditforderung von der insolventen GmbH zu holen oftmals gleich Null sind, wird der Geschäftsführer - gestützt auf die persönliche Mithaftungsübernahme - in Anspruch genommen. Was dann?

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