Viele Geschädigte sind nach einem Verkehrsunfall der Meinung, dass der Verursacher, bzw. dessen Haftpflichtversicherung, nicht nur für die Reparaturkosten, sondern auch für die Mietwagenkosten für die Dauer der Reparatur aufkommen muss. Doch dies ist nicht immer der Fall. Das OLG Hamm hat am 23.01.2018 - Az.: 7U 46/17 - entschieden, dass bei geringer Tagesfahrleistung ein Mietwagen u. U. nicht erforderlich ist. Erfahren Sie mehr dazu.
Weiterlesen … Geschädigter bei Kfz-Unfall: Augen auf bei der Schadensminderungspflicht!