Aktuelles aus der Anwaltskanzlei Lenné

01. Oktober 2016

VW-Abgasskandal: Weitere gerichtliche Erfolge für Geschädigte.

Wir haben bereits vor einiger Zeit von den kundenfreundlichen Urteilen des Landgerichts München und des Landgerichts Lüneburg berichtet, mit denen Klagen auf Rückabwicklung des Kaufs von vom Abgasskandal betroffenen VW-Fahrzeugen stattgegeben wurde. Aktuell haben das Landgericht Oldenburg und das Landgericht Krefeld sich dieser Rechtsprechung angeschlossen und ebenfalls klagenden VW-Kunden Recht gegeben und die verklagten Autohändler zur Rücknahme des gekauften Fahrzeugs verurteilt.

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05. September 2016

Schadenersatzansprüche gegen LKW-Kartell geltend machen

Wegen unerlaubter Preisabsprachen müssen die großen LKW-Hersteller eine Rekordstrafe von knapp 2,93 Milliarden Euro bezahlen. Dies hat im Juli die EU-Kommission entschieden. Betroffen sind Daimler, Iveco, DAF und Volvo/Renault wie die EU-Kommission in Brüssel mitteilte. MAN kommt als Hinweisgeber straffrei davon, war jedoch ebenfalls an diesem „LKW-Kartell“ beteiligt. Gegen die Firma Scania wird noch ermittelt. Die Mitglieder des Kartells haben sich gleich in mehreren Formen der unerlaubten Zusammenarbeit schuldig gemacht. Es sind somit Schadensersatzansprüche für betroffene Käufer, die vom Kartell auf diese Weise letztlich betrogen wurden, möglich, da die Firmen verpflichtet sind, den Kunden den entstandenen Preisüberhöhungsschaden zu ersetzen.

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14. August 2016

Bundesverwaltungsgericht zum Abschleppen bei vorübergehenden Parkverboten

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat sich jüngst mit der Frage zu befassen gehabt, wie Verkehrsschilder für den ruhenden Verkehr aufzustellen sind, damit ein Fahrzeug abgeschleppt oder umgesetzt werden darf. Was war passiert?

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01. August 2016

Nicht voreilig Verwarngeld nach Unfall zahlen!

Aktuell beobachten wir in unserer Kanzlei mit wachsender Sorge ein Phänomen, bei dem es um die Aufnahme von Verkehrsunfällen durch die gerufene Polizei geht. So kommt es in immer mehr Fällen vor, dass die Polizei jemanden als Unfallverursacher bestimmt, obwohl die Sachlage vor Ort völlig unklar ist. Man könnte auf den Gedanken kommen, dass es für die Polizei praktischer ist, wenn es einen „klaren“ Schuldigen gibt, da sie dann gegebenenfalls keine Unfallanzeige schreiben muss, sondern die Sache mit dem Fertigen der Unfallmitteilung erledigt ist. Worauf Sie unbedingt achten sollten:

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05. Juli 2016

Positive Urteile für Auto-Kunden im VW-Abgasskandal

Während VW-Besitzer aus den USA zwischenzeitlich mit hohen Entschädigungen rechnen dürfen, werden deutsche Fahrzeugbesitzer auch zehn Monate nach Bekanntgabe des VW-Skandals hingehalten. Die deutschen Gerichte haben bislang nur selten kundenfreundlich entschieden und Klagen gegen VW bislang eher zurückgewiesen. Dies hat sich jedoch mit der neueren Rechtsprechung geändert.

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22. Juni 2016

Unfallregulierung: Die Tricks der gegnerischen Versicherung bei der Schadensregulierung

Ein Unfall kann immer passieren. Wenn man Glück hat und derjenige, der den Unfall verursacht hat, ist einsichtig, erscheint es auf den ersten Blick ganz einfach. Meistens bekommt man vom Unfallgegner das Kärtchen seiner KfZ-Haftpflichtversicherung. Gegebenenfalls meldet der Unfallgegner seiner Versicherung auch direkt den Schaden. Dann kann es sein, dass Sie schon am selben Tag von einem Sachbearbeiter der Versicherung angerufen werden. Dieser wird Ihnen anbieten, kurzfristig einen Gutachter vorbei zu schicken, oder das Auto zur Reparatur abzuholen.

Klingt verlockend und einfach. Beinhaltet jedoch Gefahren, die Sie bares Geld kosten können. Warum Sie jetzt aufpassen sollten, lesen Sie hier.

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08. Juni 2016

Dashcam-Aufnahmen zum Nachweis von Ordnungswidrigkeiten

Als „Dashcam“ wird eine kleine Videokamera auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe eines Fahrzeugs bezeichnet, die während der Fahrt aufnimmt. Rechtsfragen, die sich beim Einsatz von „Dashcams“ stellen, sind seit einiger Zeit in der Rechtsprechung und Literatur stark umstritten und werden uneinheitlich beantwortet. Hier lesen Sie die wichtigsten Infos.

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03. Juni 2016

Haben Sie Ihr Auto, Wohnmobil oder Motorrad bei der Targobank finanziert? Ihnen steht Geld zu!

Haben Sie Ihr Auto, Wohnmobil oder Motorrad mit einem Kredit der Targobank finanziert? Dann prüfen Sie den Kreditvertrag einmal. Oft berechnet die Targobank einen sogenannten "einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrag". Das ist aber nach Rechtsprechung des OLG Düsseldorf unzulässig.

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