Aktuelles aus der Anwaltskanzlei Lenné

14. Januar 2016

Volkswagen AG empfiehlt Vertragspartnern einen Verjährungsverzicht

Die Volkswagen AG teilte unserer Kanzlei mit, dass sie allen Volkswagen Vertragspartnern nahe gelegt habe, bis zum 31.12.2017 auf die Erhebung der Verjährungseinrede im Hinblick auf etwaige Ansprüche die im Zusammenhang mit der in Fahrzeugen mit Motortyp EA 189 eingebauten Software bestehen, zu verzichten. Insbesondere gelte diese Empfehlung des Verjährungsverzichts auch für derartige Ansprüche, die bereits verjährt sind.

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14. Dezember 2015

VW-Skandal: Mängelrechte vorbehalten beim Kauf eines Fahrzeugs

Wir haben an dieser Stelle schon vielfach über den VW-Abgasskandal und seine Folgen geschrieben. Dabei kommen in erster Linie Mandanten auf uns zu, die vor Bekanntgabe des Skandals bereits ein Fahrzeug der Volkswagen AG gekauft haben und es bereits nutzen. Eine andere Problematik besteht in Fällen, in denen das Fahrzeug bestellt, aber noch nicht geliefert wurde, oder in denen der Kunde vielleicht ein betroffenes Auto, trotz der manipulierten Abgaswerte kaufen möchte, im Vertrauen darauf, dass der Volkswagen-Konzern die Angelegenheit noch ordnungsgemäß abwickeln und bald die Nachbesserungen vornehmen wird. Worauf sollten Sie achten?

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