Kommt es zu einem Verkehrsunfall, muss der Verursacher bzw. dessen Versicherung in der Regel die Kosten für ein vom Geschädigten in Auftrag gegebenes Gutachten übernehmen – und zwar auch dann, wenn dieses sich als fehlerhaft herausstellt. Voraussetzung: Der Geschädigte, der das Gutachten beauftragt hat, trägt keine Schuld an den Fehlern. So lautete das Urteil des Landgerichts Saarbrücken im Februar dieses Jahres. Hier erfahren Sie mehr darüber.
Weiterlesen … Verkehrsunfall: Versicherung muss fehlerhaftes Sachverständigen-Gutachten bezahlen