Wenn sich ein Autofahrer nach einem Unfall unerlaubt vom Unfallort entfernt, verstößt er nicht nur gegen das Strafgesetzbuch, sondern riskiert zudem, seinen Kaskoschutz zu verlieren – selbst dann, wenn nur ein Sachschaden entstanden ist. So entschied das OLG Koblenz im Dezember 2020. Was Sie als Autofahrer darüber wissen sollten, können Sie hier nachlesen.
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