Möglicherweise sind zahllose Bußgeldbescheide unzulässig. Das Oberlandesgericht Frankfurt erklärte Messungen durch private Firmen für unzulässig. Zwar gilt die Entscheidung zunächst nur für das Bundesland Hessen, stellt aber durchaus einen Präzedenzfall dar, der Betroffenen in laufenden Bußgeldverfahren gute Chancen einräumt. Hier erfahren Sie mehr darüber.
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