Die meisten Autofahrer haben gelernt, dass bei Auffahrunfällen in der Regel derjenige Schuld haben soll, der hinten aufgefahren ist. Doch in den vergangenen Jahren gab es immer häufiger Gerichtsurteile, bei denen der sogenannte Anscheinsbeweis erschüttert wurde, weil der Vorausfahrende plötzlich und ohne ersichtlichen Grund gebremst hatte. Nun besagt jedoch ein Urteil des OLG Hamm, dass der Hinterherfahrende plötzliches scharfes Bremsen des Vorausfahrenden einkalkulieren muss. Zu den Konsequenzen dieses Urteils erfahren Sie hier mehr.
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