Aktuelles aus der Anwaltskanzlei Lenné

24. Mai 2019

Fahrradunfall: Tragen Fahrradfahrer ohne Helm eine Mitschuld?

Bei Fahrradunfällen mit Kopfverletzungen behaupten Versicherungen immer wieder, dass den Verletzten eine Mitschuld trifft, wenn dieser keinen Fahrradhelm trug. Die Rechtsprechung auf diesem Gebiet ist alles andere als eindeutig. Doch Einschätzungen des Landgerichtes Kiel sowie des Bundesgerichtshofes fallen zugunsten der Fahrradfahrer aus. Hier können Sie die Hintergründe nachlesen.

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08. April 2019

Keine Unfallaufnahme durch die Polizei – was ist zu tun?

Zahlreiche Verkehrsunfälle gehen zum Glück glimpflich aus – niemand wird verletzt und es liegen lediglich Blechschäden vor. Für die Geschädigten ist dann natürlich dennoch wichtig, dass im Nachgang die Versicherung des Unfallverursachers für die entstandenen Schäden aufkommt. Immer wieder kommt es dabei zu Streitigkeiten, wer den Unfall verursacht hat, da die Schilderungen der Beteiligten deutlich voneinander abweichen – insbesondere dann, wenn die Polizei den Unfall nicht aufnehmen will. Wie Sie in solchen Situationen dennoch zu Ihrem Recht kommen, erfahren Sie hier.

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05. April 2019

OLG Hamm stärkt Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall

Die meisten Autofahrer haben gelernt, dass bei Auffahrunfällen in der Regel derjenige Schuld haben soll, der hinten aufgefahren ist. Doch in den vergangenen Jahren gab es immer häufiger Gerichtsurteile, bei denen der sogenannte Anscheinsbeweis erschüttert wurde, weil der Vorausfahrende plötzlich und ohne ersichtlichen Grund gebremst hatte. Nun besagt jedoch ein Urteil des OLG Hamm, dass der Hinterherfahrende plötzliches scharfes Bremsen des Vorausfahrenden einkalkulieren muss. Zu den Konsequenzen dieses Urteils erfahren Sie hier mehr.

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01. April 2019

Dieselskandal im Hause VW: kein Ende in Sicht

Die Schlagzeilen in Bezug auf den Diesel-Abgasskandal lassen nicht nach. Neue Rückrufaktionen bei VW, Urteile zuungunsten des Konzerns, die Rückabwicklung von Finanzierungsverträgen, Vorwürfe sittenwidrigen Verhaltens – die Liste wird immer länger. Was für Betroffene wichtig ist und welche Entwicklungen Sie im Blick behalten sollten, können Sie hier nachlesen.

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25. März 2019

Widerruf: finanziertes Auto ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung zurückgeben

Verbraucher, die ein manipuliertes Dieselfahrzeug mit einem Kredit der Autobank finanziert haben, können den Wagen unter Umständen zurückgeben, ohne eine Nutzungsentschädigung zahlen zu müssen: durch den Widerruf des Autokredits. Wenn die Bank den Kunden nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert, kann dieser den Vertrag auch Jahre später noch widerrufen. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin sieht die Rückabwicklung des Vertrags vor, ohne dass eine Nutzungsentschädigung gezahlt werden muss. Lesen Sie hier mehr dazu.

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15. März 2019

Musterfeststellungsklage gegen VW: eine äußerst langwierige Angelegenheit

Derzeit haben sich 401.000 Kunden den Musterfeststellungsklagen gegen VW angeschlossen. Doch stellen sich diese als langwieriges Unterfangen dar. Und je mehr Zeit vergeht, desto weiter schrumpft auch der potenzielle Anspruch der Fahrzeugeigentümer gegen VW, da die betroffenen Fahrzeuge weiter genutzt werden. Tatsächlich ist es aber noch möglich, sich von der Musterfeststellungsklage abzumelden und eigenständig gegen VW vorzugehen. Was Sie darüber wissen sollten, erfahren Sie hier.

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04. März 2019

LG Krefeld verurteilt VW zu Schadensersatz für Wertverlust

Das Landgericht Krefeld hat einem VW-Kunden erstmals Schadensersatz für den Wertverlust seines Dieselautos zugesprochen, obwohl er den Wagen längst verkauft hatte. Darüber hinaus warf das Gericht dem Volkswagen-Konzern sittenwidriges Verhalten und bewusste Täuschung vor. Es ist zu erwarten, dass sich weitere Geschädigte aufgrund dieses Urteils entschließen, VW selber zu verklagen. In vielen Fällen ist das noch bis Ende dieses Jahres möglich. Lesen Sie hier mehr.

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25. Februar 2019

BGH-Beschluss zum Abgasskandal: Hoffnung für VW-Kunden

Der für den 27. Februar geplante Verhandlungstermin vor dem BGH, bei dem es um eine Klage gegen VW im Rahmen des Abgasskandals ging, wurde abgesagt. Der BGH äußerte sich dennoch dazu. Der Beschluss: Eine illegale Abschalteinrichtung am Motor ist ein Sachmangel und die Käufer haben Anspruch auf einen mangelfreien Ersatz. Inwieweit dieser Beschluss die Rechte der VW-Kunden stärkt, erfahren Sie hier.

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