Aktuelles aus der Anwaltskanzlei Lenné

25. März 2019

Widerruf: finanziertes Auto ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung zurückgeben

Verbraucher, die ein manipuliertes Dieselfahrzeug mit einem Kredit der Autobank finanziert haben, können den Wagen unter Umständen zurückgeben, ohne eine Nutzungsentschädigung zahlen zu müssen: durch den Widerruf des Autokredits. Wenn die Bank den Kunden nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert, kann dieser den Vertrag auch Jahre später noch widerrufen. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin sieht die Rückabwicklung des Vertrags vor, ohne dass eine Nutzungsentschädigung gezahlt werden muss. Lesen Sie hier mehr dazu.

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15. März 2019

Musterfeststellungsklage gegen VW: eine äußerst langwierige Angelegenheit

Derzeit haben sich 401.000 Kunden den Musterfeststellungsklagen gegen VW angeschlossen. Doch stellen sich diese als langwieriges Unterfangen dar. Und je mehr Zeit vergeht, desto weiter schrumpft auch der potenzielle Anspruch der Fahrzeugeigentümer gegen VW, da die betroffenen Fahrzeuge weiter genutzt werden. Tatsächlich ist es aber noch möglich, sich von der Musterfeststellungsklage abzumelden und eigenständig gegen VW vorzugehen. Was Sie darüber wissen sollten, erfahren Sie hier.

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04. März 2019

LG Krefeld verurteilt VW zu Schadensersatz für Wertverlust

Das Landgericht Krefeld hat einem VW-Kunden erstmals Schadensersatz für den Wertverlust seines Dieselautos zugesprochen, obwohl er den Wagen längst verkauft hatte. Darüber hinaus warf das Gericht dem Volkswagen-Konzern sittenwidriges Verhalten und bewusste Täuschung vor. Es ist zu erwarten, dass sich weitere Geschädigte aufgrund dieses Urteils entschließen, VW selber zu verklagen. In vielen Fällen ist das noch bis Ende dieses Jahres möglich. Lesen Sie hier mehr.

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25. Februar 2019

BGH-Beschluss zum Abgasskandal: Hoffnung für VW-Kunden

Der für den 27. Februar geplante Verhandlungstermin vor dem BGH, bei dem es um eine Klage gegen VW im Rahmen des Abgasskandals ging, wurde abgesagt. Der BGH äußerte sich dennoch dazu. Der Beschluss: Eine illegale Abschalteinrichtung am Motor ist ein Sachmangel und die Käufer haben Anspruch auf einen mangelfreien Ersatz. Inwieweit dieser Beschluss die Rechte der VW-Kunden stärkt, erfahren Sie hier.

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15. Februar 2019

Abgasskandal: Warum so viele Verfahren gegen VW vorzeitig enden

Die aktuelle Anzahl von Verbraucherklagen gegen Volkswagen im Rahmen des Abgasskandals beläuft sich auf eine fünfstellige Zahl. Doch enden die meisten Verfahren vorzeitig. Dabei drängt sich der Eindruck auf, dass VW versucht, durch Vergleiche um jeden Preis ein Urteil durch ein OLG oder gar den BGH zu vermeiden. Denn trotz tausender Zivilverfahren landen nur vereinzelt Berufungs- oder Revisionsverfahren vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof. Lesen Sie hier mehr zu den Hintergründen.

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11. Februar 2019

Abgasskandal: Daimler zu Schadensersatz in Höhe von 40.000 € verurteilt

Aufgrund einer unzulässigen Abschaltvorrichtung bei Dieselmotoren hat das Landgericht Stuttgart Daimler in drei Fällen zu einer Schadensersatzzahlung von bis zu 40.000 Euro verurteilt. Diese Entscheidung dürfte nun zahlreiche weitere Klagen gegen Daimler nach sich ziehen. Doch auch für betroffene Autokäufer anderer Fahrzeughersteller sind diese Urteile von großer Bedeutung. Lesen Sie hier mehr.

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01. Februar 2019

Rückrufaktion bei VW: Vorserien- und Testfahrzeuge mit Abweichungen vom Serienstandard

Die VW AG kommt nicht aus den Negativ-Schlagzeilen raus. Eine aktuelle Rückrufaktion betrifft sogenannte Vorserien- und Testfahrzeuge verschiedener Serien, die zwischen 2005 und 2017 verkauft wurden und die möglicherweise vom Serienstandard abweichen. Durch mangelnde Dokumentation seitens VW ist jedoch unklar, ob es sich hierbei um kleinere oder sicherheitsrelevante Abweichungen handelt. Lesen Sie hier mehr dazu.

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18. Januar 2019

BGH-Verhandlungstermin: Anspruch auf Ersatzlieferung auch bei Modellwechsel eines Neufahrzeugs

Am 27. Februar 2019 wird vor dem Bundesgerichtshof ein Fall im Rahmen des VW-Abgasskandals verhandelt, bei dem es um die Frage geht, ob ein Geschädigter die Lieferung eines gleichwertigen neuen Wagens verlangen kann, auch wenn das Originalfahrzeug nicht mehr mit identischer Ausstattung verfügbar ist. Die Klage war in den vorherigen Instanzen stets abgewiesen worden, woraufhin der Kläger Revision einlegte. Der BGH hat die Revision nun zugelassen und wird den Fall am 27.02.2019 verhandeln. Hier erfahren Sie mehr dazu.

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