Berät ein Versicherungsmakler einen Kunden nicht angemessen zu einer Versicherung, haftet er für eventuelle Schäden. So entschied das LG Arnsberg in einem Fall, in dem eine Maklerin ihrem Kunden eine günstigere private Krankenversicherung empfohlen und vermittelt hatte. Dass diese aber einen geringeren Leistungsumfang bot, darauf wurde der Kunde nicht hingewiesen. Für diese Falschberatung muss die Maklerin nun haften. Hier erfahren Sie mehr darüber.
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