Eine Gebäudeversicherung zum Zeitwert ist im Versicherungsalltag eher ungewöhnlich. Umso mehr ist der Versicherungsvertreter gefragt, den Kunden angemessen zum tatsächlichen Zeitwert des Gebäudes zu beraten, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Tut er das nachweislich nicht, muss er Schadenersatz zahlen, so das LG Halle. Hier erfahren Sie mehr darüber.
Weiterlesen … Gebäudeversicherung: Vertreter haftet für Unterversicherung