Sommer ist Starkregen-Saison und dann drohen wieder Rückstau-Schäden. Gut, dass man sich mit einer Gebäudeversicherung mit Elementarschutz dagegen absichern kann. Allerdings legen viele Versicherungen den Versicherungsnehmern hierbei bestimmte Pflichten auf. Werden diese nicht erfüllt, zahlt die Versicherung nicht oder nur teilweise. So auch in einem Fall der nun vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verhandelt wurde. Lesen Sie hier mehr dazu.
Weiterlesen … OLG Frankfurt: verbraucherfreundliches Urteil zu Gebäudeversicherung