28. August 2012

Targobank erklärt Anerkenntnis vor Amtsgericht Düsseldorf – Bearbeitungsgebühren werden erstattet

In einem von uns geführten Klageverfahren vor dem Amtsgericht Düsseldorf hat die beklagte Targobank am 27.08.2012 anerkannt, dass sie zur Erstattung vereinnahmter Bearbeitungsgebühren aus einem Darlehensvertrag verpflichtet ist.

Die von uns vertretenen Kläger hatten unter anderem im Juli 2011 ein Darlehen mit der Targobank abgeschlossen und hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 3% der Darlehenssumme zahlen müssen.

Die Targobank versuchte vor Gericht die vorhandene Rechtsprechung von immerhin 9 Oberlandesgerichten als auf ihre Verträge nicht anwendbar darzustellen, jedoch glaubte sie wohl aufgrund des Verlaufs der mündlichen Verhandlung selbst nicht daran, sich damit durchsetzen zu können. Sie erkannte die Kundenforderung daher an.

Die 9 OLGs hatten entschieden, dass die Berechnung einer solchen Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig ist, da die Kreditbearbeitung keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern im eigenen Interesse der Bank erfolgt.

Wenn auch Sie beim Abschluss eines Kredites Bearbeitungsgebühren zahlen mussten, raten wir Ihnen dringend diese Gebühr herauszufordern.

Wir haben Ihnen hierfür ein kostenloses Musterschreiben zur Verfügung erstellt, welches Sie gerne benutzen können.  

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

0/5 Sterne (0 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen