06. Oktober 2013

AG Hamburg urteilt gegen Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe - Bearbeitungsgebühren unzulässig

Das Amtsgericht Hamburg hat einem von uns vertretenen Mandanten Recht gegeben. Der Kläger hatte Anfang des Jahres 2012 einen Kreditvertrag mit der Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH abgeschlossen. Dieser sah vor, dass auch ein Bearbeitungsentgelt von über 300 € zu bezahlen war. Dieses muß die Bank nun erstatten und verzinsen - und zusätzlich unsere Anwaltskosten und die entstandenen Gerichtskosten tragen. Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet?

Das Amtsgericht Hamburg führt in der von uns erstrittenen Entscheidung aus:

Der Kläger hat gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 BGB Anspruch auf Rückzahlung der von ihm gezahlten Bearbeitungskosten. Der Kläger hat die Bearbeitungskosten ohne Rechtsgrund an die Beklagte geleistet, weil es sich bei der streitgegenständlichen Bestimmung über Bearbeitungskosten im Darlehensvertrag um eine Allgemeine Geschäftsbedingung handelt, die wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 BGB i.V.m. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist.

Die Rechtsprechung wird immer eindeutiger: Zu Unrecht abgerechnete Kreditgebühren sollten Kreditnehmer daher zurückfordern.

Die maßgebliche Vorschrift ist § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB:

Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.

Zusätzlich haben Darlehensnehmer Anspruch auf 4 % Zinsen p.a. auf die zu Unrecht kassierte Summe.

Unser Tipp: Schreiben Sie Ihre Bank an und fordern Sie die Gebühr zurück. Setzen Sie eine Frist von 15 Tagen zur Erstattung. Hier haben wir Ihnen ein Musterschreiben erstellt. Führt das nicht zum Erfolg, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne!

Gerne setzen wir Ihre Ansprüche für Sie durch. Kontaktieren Sie uns. Lesen Sie bitte auch unsere aktuellen Meldungen.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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