10. Januar 2013

Amtsgericht Mönchengladbach - Neues von den Santander-Prozessen

Auch in diesem Jahr führen wir wieder diverse Prozesse gegen die Santander Consumer Bank in Mönchengladbach. In einer mündlichen Verhandlung vom heutigen Tag am Amtsgericht Mönchengladbach wegen der Erstattungspflicht von Kreditbearbeitungsgebühren gab es einige neue Hinweise von Seiten des Amtsgerichts.

Das Gericht wies zunächst darauf hin, dass die Erhebung von Bearbeitungsgebühren durch die beklagte Santander Bank unzulässig sein dürfte, da es sich um eine AGB-Klausel handele. Diese Einschätzung ist für Kreditkunden der Santander positiv.

Das Gericht wies dann daraufhin, dass die Klage unschlüssig sein könnte, weil die Bearbeitungsgebühr noch nicht vollständig gezahlt sei. Bei der Santander steckt die Kreditbearbeitungsgebühr anteilig in jeder einzelnen Rate. 

Da im heute verhandelten Fall der Kredit jedoch bereits vollständig abgelöst war, war dieser Einwand des Gerichts unzutreffend. Die Kreditbearbeitungsgebühr war nämlich bereits vollständig gezahlt und damit auch voll zu erstatten.

Wir gehen daher im vorliegenden Fall davon aus, dass es erneut zu einer Verurteilung der Santander kommen wird. Die Beklagtenvertreterin erwog sogar ein erneutes Anerkenntnis der Bank.

Der Hinweis des Gerichts war offenbar in den vergangenen Tagen mehrfach an diverse Rechtsanwälte per Post verschickt worden, jedenfalls riefen in unserer Kanzlei gleich mehrere Rechtsanwaltskollegen an, um uns um Hilfe zu bitten.

Des Rätsels Lösung besteht unserer Auffassung nach darin, dass die bereits gezahlten Bearbeitungsgebühranteile weiter mit dem Zahlungsantrag verfolgt werden können. Hinsichtlich der noch nicht gezahlten Anteile ist ein Feststellungsantrag zu stellen, mit dem Ziel festzustellen, dass der klagende Kunde nicht verpflichtet ist, die weiteren Anteile zu bezahlen.

Im Rechtsgespräch vom heutigen Tage entsprach diese Lösung offenbar auch den Vorstellungen des Gerichts. Wirtschaftlich ist das Ergebnis für den Bankkunden, dass er die Kreditbearbeitungsgebühr nicht zahlen muss. Das Mandantenziel kann folglich nach wie vor erreicht werden.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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