Arbeitgeber in der bAV-Falle - wir holen Sie raus!
Arbeitgeber haften für erteilte Versorgungszusagen in der betrieblichen Altersversorgung. Dazu kommt es immer häufiger, weil die vom Unternehmen abgeschlossenen Versicherungen nicht die versprochenen Überschüsse erwirtschaften. Wie Sie sich vor Verlusten schützen können, lesen Sie auf unserer Themenseite.
Übrigens: Es kann hilfreich sein, wenn Sie Ihren Arbeitgeber über dieses Thema informieren. Viele Unternehmen haben noch nicht erkannt, welche Schäden hier drohen.
Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.