03. Mai 2025

Ausnahmen von der Passpflicht – Was Ausländer*innen wissen sollten

Um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, muss sich grundsätzlich jeder Ausländer ausweisen können. Häufig bereitet diese Ausweispflicht aber Probleme, weil Ausweisdokumente bei der Einreise nicht mitgeführt wurden und die entsprechenden Konsulate die Ausstellung eines Passes verweigern.

Wann besteht die Passpflicht?

Gemäß § 3 Aufenthaltsgesetz, dürfen Ausländer grundsätzlich nur in das Bundesgebiet einreisen und sich hier aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass haben. Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 4 Aufenthaltsgesetz ist ein gültiger Pass ebenfalls Voraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels.

Gibt es Ausnahmen ?

Ja, es gibt bestimmte Situationen, in denen Ausländer von der Passpflicht befreit sind oder eine Ausnahme beantragen können. Diese Ausnahmen sind vor allem dann relevant, wenn die Beschaffung eines Passes objektiv unmöglich oder subjektiv unzumutbar ist.

Mögliche Ausnahmen im Überblick:

  • Gefahr für das Leben oder die Freiheit: Wenn die Rückkehr in Ihr Heimatland eine Gefahr für Ihr Leben oder Ihre Freiheit darstellt, kann die Passpflicht aufgehoben werden. Das ist häufig bei Menschen der Fall, die aus Ländern fliehen, in denen sie verfolgt werden.
  • Fehlen eines Passes: Wenn Ihr Heimatland keine Pässe ausstellt oder Sie keinen Zugang zu einem Pass haben, können Sie dies bei der Einreise oder der zuständigen Ausländerbehörde nachweisen. In solchen Fällen kann die Passpflicht entfallen.
  • Besondere humanitäre Gründe: In manchen Fällen kann auch aus humanitären Gründen eine Ausnahme gewährt werden, zum Beispiel bei Gefahr für die Gesundheit oder bei besonderen Schutzbedürfnissen.

Wenn Sie glauben, dass eine Ausnahme auf Sie zutrifft, sollten Sie dies bei der Grenzbehörde oder bei der zuständigen Ausländerbehörde angeben. Es ist hilfreich, alle relevanten Nachweise und Dokumente bereitzuhalten, um Ihre Situation zu belegen.

Fazit

Auch wenn die Passpflicht grundsätzlich gilt, gibt es für Ausländer*innen wichtige Ausnahmen. Wenn Sie sich unsicher sind oder Fragen haben, zögern Sie nicht, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!

von Julia Bernstein
Julia Bernstein

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Julia Bernstein ist auch Mediatorin.

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