19. September 2016

Bundesgerichtshof entscheidet über "einmaligen laufzeitabhängigen Individualbeitrag" der Targobank

Wie der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Presseinformation mitteilt, wird er sich am 22.11.2016 mit der Frage beschäftigen, ob der sogenannte "einmalige laufzeitunabhängige Individualbeitrag", den die Targobank in vielen Kreditverträgen berechnet, rechtmäßig ist.

Rechtsanwalt Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht erwartet, dass der Bundesgerichtshof den Bankkunden Recht gibt und wieder Tausende Euros von betroffenen Kunden zurück gefordert werden können.

Üblicherweise geht es um mehrere Hundert Euro pro Kunden.

Die Targobank gehörte mit zu den Banken, die in der Vergangenheit für die Kreditbearbeitung eine Bearbeitungsgebühr beim Kunden erhoben hatten. Ab dem Jahr 2012/2013 ist die Targobank dann dazu übergegangen, keine „klassische“ Bearbeitungsgebühr mehr von den Kunden zu verlangen, sondern sie bat den Kunden zwei verschiedene Verträge an. Einen Basis-Kredit und einen sogenannten Individualkredit. Bei Letzterem verlangte die Targobank einen sogenannten „einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrag“ der in den Kontoauszügen zu den Kreditkonten der Kunden oft noch als „Bearbeitungsgebühr/laufzeitunabhängiger Individualbeitrag“ auftauchte.

Der Individualbeitrag wird von zahlreichen Gerichten als unzulässig beurteilt. Bankkunden können danach gezahlte Beiträge von der Targobank zurückverlangen. Damit dies leicht möglich ist, haben wir hier einen Musterbrief für Sie bereit gestellt, den Sie kostenlos anfordern und einsetzen können.

Gerne beraten wir Sie welches Verhalten jetzt ratsam ist. Rufen Sie uns an.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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