27. Juli 2017

Bundesgerichtshof kippt Preisklausel: „Jede smsTAN kostet 0,10 € (unabhängig vom Kontomodell)“

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut eine Preisklausel aus den AGB der Banken gekippt. Diesmal entschied der Bundesgerichtshof über die Verwendung der Preisklausel:

„Jede smsTAN kostet 0,10 € (unabhängig vom Kontomodell)“.

In Zeiten niedriger Zinsen und damit verbundener geringerer Einnahmen durch das Darlehensgeschäft, sind einige Banken geradezu erfinderisch geworden, wenn es um die Erhebung neuer Bankgebühren geht.

Mit seinem Urteil vom 25. Juli 2017 - XI ZR 260/15 - hat der BGH die Preisklausel einer Bank „Jede smsTAN kostet 0,10 € (unabhängig vom Kontomodell)“ für unwirksam erachtet.

Der BGH begründete seine Entscheidung damit, dass mit der Klausel auch solche per SMS übersendete TAN bepreist werden, die der Verbraucher nicht verwendet (z. B. wegen Überschreitung der zeitlichen Geltungsdauer). Die Bank darf nur solche smsTAN bepreisen, die tatsächlich verwendet werden, die Bank mithin auch tatsächlich einen Zahlungsdienst erbringt.

Damit steht zugleich fest, dass die Bank aber ein Entgelt für eine smsTAN erheben kann.

Zu dem Zahlungsdienst den die Bank erbringt, gehört auch die Ausgabe von Zahlungsauthentifizierungsmitteln, wie etwa eine smsTAN. Nach der Auffassung des BGH ist eine solche TAN jedenfalls dann Teil der Hauptleistung aus dem Online-Banking-Vertrag, wenn sie bei einer Anweisung verwendet wird. Die Ausführung eines Zahlungsauftrages ist eine wesentliche Hauptleistung aus dem Online-Banking-Vertrag und kann durch die Bank daher auch bepreist werden. Durch die Verwendung der smsTAN bei der Erteilung eines Zahlungsauftrages werde diese Bestandteil der Hauptleistung, für welche ein Entgelt erhoben werden kann.

Eine Bank darf also nicht für jede smsTAN pauschal ein Entgelt verlangen, wohl aber für solche, die auch tatsächlich durch den Verbraucher genutzt werden.

Bleibt nun abzuwarten, wie die Banken diese Entscheidung in der Praxis umsetzen.

Alexander Münch
Alexander Münch

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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