30. Januar 2017

Ehemalige S&K Real Estate Anleger empört: Im Pleite-Prozess rückt die Anklage vom Betrugsvorwurf ab

Vor Kurzem informierten wir Sie darüber, dass der Insolvenzverwalter der S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG Klagen gegen die Gesellschafter einreichte, die in der Vergangenheit Auszahlungen erhalten haben. Derzeit vertreten wir über 50 geschädigte Gesellschafter und auch eine Musterklage wird von uns geführt.

Hier geht’s es zu unserem S&K Leitartikel.

Nun erreichen uns neue Nachrichten, die den ehemaligen S&K Anlegern wohl kaum gefallen werden:

Die Staatsanwaltschaft möchte einen Teil der Vorwürfe gegen die Angeklagten fallen lassen und schiebt Zeitgründe vor. Zeitgleich aber stehen S&K-Anleger selbst auf der Anklagebank, denn der Insolvenzverwalter Dr. Achim Ahrendt fordert Einlagen zurück.

Und so kommt dann plötzlich und überraschend Bewegung in den Prozess gegen die Führungsetage der Frankfurter Immobiliengesellschaft S&K. Nach nun mittlerweile 100 Verhandlungstagen will die Anklage aus "prozessökonomischen Gründen" einen Teil der Vorwürfe fallen lassen. Dies berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ).

Laut FAZ plant die Staatsanwaltschaft, dass die Betrugsvorwürfe gegen die beiden S&K-Gründer Stephan Schäfer und Jonas Köller sowie drei weitere Beschuldigte fallen gelassen werden sollen. Aufrechterhalten wird lediglich die Anklage wegen Untreue und Beihilfe im Zusammenhang mit suspekten Fonds- und Immobiliengeschäften. Da hier die Beweisaufnahme bereits erfolgt sei, können die Ermittler diese Vorwürfe leichter nachweisen, wohingegen das Gericht bei den Betrugsvorwürfen erst am Anfang stünde.

S&K-Anleger sollen Gelder zurückzahlen

Während die Bankrotteure nach diesen Plänen einem verkürzten Verfahren entgegensehen, müssen sich aber ehemalige Anleger von S&K, die in die Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 sowie in den S&K Real Estate Value Added investierten, weiterhin für eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Insolvenzverwalter wappnen. Denn dieser fordert Ausschüttungen zurück, die Anleger von der S&K-Gruppe erhielten.

Nach unserem Kenntnisstand gibt es bundesweit außer uns nur zwei weitere Kanzleien, die mit der Kanzlei des Insolvenzverwalters eine Musterklagevereinbarung getroffen haben.

Sollten auch Sie auf Zahlung in Anspruch genommen werden, kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gerne!

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

4,6/5 Sterne (5 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen