24. Oktober 2017

Einmalbeitrag für Ratenschutzversicherung zurückfordern

Seit Jahren befassen wir uns mit dem Thema der Rückforderung des Einmalbeitrages für die Ratenschutzversicherung bzw. Restschuldversicherung, die gleichzeitig mit dem Abschluss eines Darlehens abgeschlossen wird.

Nach unserer Erfahrung bereuen viele Verbraucher den Abschluss dieser Versicherung, insbesondere deshalb, da diese in den meisten Fällen von dem Vermittler zur Bedingung für den Abschluss des Darlehens gemacht wird, obwohl vertraglich festgehalten wird, dass der Abschluss der Versicherung keine Bedingung für den Abschluss des Darlehens ist.

Nach unserer Rechtsauffassung können Verbraucher diese Versicherung auch heute noch loswerden. Den Verbrauchern steht das „ewige“ Widerrufsrecht zu, sodass die Versicherungen widerrufen werden können. Hierbei ist unbeachtlich, ob das durch die Versicherung abzusichernde Darlehen noch läuft oder bereits beendet wurde.

Der Widerruf der Ratenschutzversicherung bzw. der Restschuldversicherung ist möglich, da die Verbraucher nicht über ihr gesetzliches Widerrufsrecht belehrt wurden. In den meisten Fällen heißt es in der Widerrufsbelehrung, dass dem Verbraucher nur ein vertragliches Widerrufsrecht zusteht, obwohl über das gesetzliche Widerrufsrecht belehrt werden musste.

Das vertragliche Widerrufsrecht sieht keine Sanktionen für den Versicherer vor, wenn er eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erteilt. Bei dem gesetzlichen Widerrufsrecht haben die Versicherungen dagegen normierte Sanktionen, wie das „ewige“ Widerrufsrecht mit den entsprechenden Rückabwicklungsfolgen.

In der Vergangenheit haben wir sehr viel mit den Versicherungen der Santander Consumer Bank AG zu tun gehabt, da diese praktisch in allen Fällen nur über das vertragliche Widerrufsrecht belehrt haben. Zwischenzeitlich stellen wir fest, dass diese Versicherungen nach dem Widerruf umgehend ein angemessenes Zahlungsangebot unterbreiten.

Aktuell wurden wir mit mehreren Darlehensverträgen der CreditPlus Bank AG und der Von Essen GmbH & Co. KG Bankgesellschaft konfrontiert und mussten feststellen, dass die mitabgeschlossenen Versicherungen ebenfalls eine Belehrung lediglich über das vertragliche Widerrufsrecht haben.

Vor diesem Hintergrund halten wir die Ratenschutzversicherungen der CreditPlus Bank AG und Von Essen GmbH & Co. KG Bankgesellschaft auch heute noch für widerrufbar mit der Folge, dass die mitfinanzierte Einmalprämie zurückgefordert werden kann.

Wir gehen davon aus, dass die Restschuldversicherungen bei anderen Banken ebenfalls widerrufbar sind.

Fazit

Wenn Sie keine überteuerte Kreditversicherung abschließen wollten und nunmehr die Einmalprämie zurückholen wollen, erklären Sie mit unserem Musterschreiben den Widerruf und fordern Sie Rückerstattung der Einmalprämie.

Nach unserer Erfahrung übernehmen Rechtsschutzversicherungen die anwaltlichen sowie ggf. anfallende gerichtlichen Gebühren.

Für die Ersteinschätzung stehen wir Ihnen kostenfrei zur Verfügung!

Alexander Münch
Alexander Münch

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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