31. August 2012

Erfolg bei Klage gegen Nissan-Bank wegen Bearbeitungsgebühren

In einem von uns geführten Klageverfahren vor dem Amtsgericht Neuss hat die beklagte Nissan-Bank mit Schreiben vom 28.08.2012 erklärt, dass sie die Erstattung vereinnahmter Bearbeitungsgebühren aus einem Darlehensvertrag und eine Verzinsung mit 4 % vornehmen wird.

Die von uns vertretenen Kläger hatten im Juli 2009 einen Darlehensvertrag mit der Nissan-Bank abgeschlossen und hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 3% der Darlehenssumme, immerhin 560,00 €, zahlen müssen.

Die Nissan-Bank versuchte vor Gericht die vorhandene Rechtsprechung von 9 Oberlandesgerichten in Frage zu stellen. Jedoch erklärte sie sich - ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht - zur Erstattung des geforderten Betrages nebst Zinsen bereit.

9 Oberlandesgerichte hatten zuvor entschieden, dass die Berechnung einer Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig ist, da die Kreditbearbeitung keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern ausschließlich im eigenen Interesse der Bank erfolgt. Dem Bundesgerichtshof wurde eine Möglichkeit zur Entscheidung bislang genommen, siehe hier.

Haben auch Sie beim Abschluss eines Kredites Bearbeitungsgebühren zahlen müssen? Dann raten wir Ihnen diese Gebühr herauszufordern. Unsere Erfahrung zeigt, dass es sich lohnt.

Wir haben Ihnen ein Musterschreiben für die Forderung zur Verfügung erstellt, welches Sie dazu gerne benutzen können.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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