24. Juli 2021

Erhebliche Schäden durch Hochwasser – wir setzen Ihre Ansprüche durch

Der Starkregen und das damit verbundene Hochwasser haben ganz erhebliche Schäden verursacht. Für die Betroffenen ist es nun wichtig, dass sie diese ersetzt bekommen.  Was dafür zu tun ist, erfahren Sie hier.

Hohe Kosten durch Hochwasserschäden

Das Mitte Juli durch heftige Regenfälle verursachte Hochwasser hat massive Schäden verursacht. Keller sind vollgelaufen, Möbel wurden zerstört, Autos wurden beschädigt und sogar ganze Häuser sind unbewohnbar geworden.

Zuerst gilt es für die Betroffenen den damit verbundenen Schock zu überwinden und das Chaos zu beseitigen. Anschließend stellt sich dann die Frage, wie der vorherige Zustand wiederhergestellt werden kann und wer für die damit verbundenen Kosten aufkommt.

Eintrittspflicht von Versicherungen

Sofern eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde, muss diese für die Schäden an den Gebäuden sowie dem Inventar aufkommen.

Bei beschädigten Autos und anderen Fahrzeugen kann die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen werden.

Der genaue Umfang der Einstandspflicht hängt von den im Einzelfall geschlossenen Versicherungsverträgen ab. Hier ist es notwendig genau zu prüfen, welche Schäden versichert sind und wie hoch die Ersatzansprüche gegen die Versicherung sind.

Da die Versicherungen aktuell mit einer Vielzahl an Fällen und hohen Schadenssummen befasst sind, gilt es für jeden Betroffenen darauf zu achten, dass sein Fall dennoch nicht zu kurz kommt und er zeitnah alles erhält, was ihm zusteht.

Wichtig ist in allen Fällen, dass die Schäden ausreichend dokumentiert sind. Es ist daher ratsam bspw. beschädigte Gegenstände zu fotografieren.

Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite

Wenn auch Sie Opfer des Hochwassers geworden sind, können Sie gerne bei uns einen Termin für eine kostenlose Erstberatung vereinbaren. Wir prüfen, ob und in welcher Höhe die Ihnen entstandenen Schäden von Ihrer Versicherung ersetzt werden müssen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

von Martina Bergmann
Martina Bergmann

Angestellte Rechtsanwältin

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

5/5 Sterne (1 Stimme)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen