06. Juli 2026

FAZ am Sonntag: Rechtsanwalt Guido Lenné als Experte zu Phishing und Kleinanzeigen-Betrug

Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS) berichtet in ihrer Ausgabe vom 5. Juli 2026 unter der Überschrift „14.000 Euro für einen falschen Klick“ über die zunehmende Gefahr von Phishing und Online-Banking-Betrug auf Kleinanzeigenplattformen.

Der Beitrag schildert den Fall einer Familie, die beim Verkauf eines Gegenstands auf einer Online-Plattform Opfer einer professionellen Betrugsmasche wurde. Über einen vermeintlichen Zahlungslink gelangten Kriminelle an die Zugangsdaten zum Online-Banking und verursachten einen Schaden von rund 14.000 Euro.

Zu den rechtlichen Fragen und den Haftungsrisiken für Bankkunden wurde Rechtsanwalt Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, von der FAS als Experte befragt.

Immer professionellere Betrugsmaschen

Online-Betrüger arbeiten heute mit täuschend echten Nachrichten, gefälschten Internetseiten und professionell gestalteten Zahlungsabläufen. Selbst erfahrene Nutzer können diese Angriffe oftmals kaum noch von legitimen Vorgängen unterscheiden.

Wie Rechtsanwalt Guido Lenné gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung erläutert, entwickeln sich diese Betrugsformen ständig weiter. Plattformbetreiber und Zahlungsdienstleister stehen deshalb vor der Herausforderung, ihre Sicherheitsmaßnahmen kontinuierlich an neue Angriffsmethoden anzupassen.

Wer haftet nach einem Phishing-Angriff?

Ein Schwerpunkt des Beitrags ist die Frage, ob die Bank den entstandenen Schaden ersetzen muss.

Nach der Erfahrung von Rechtsanwalt Guido Lenné hängt die Haftung stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Entscheidend ist insbesondere,

  • wie der Angriff ablief,
  • welche Sicherheitsmechanismen eingesetzt wurden,
  • ob dem Kunden tatsächlich grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann und
  • ob die Bank ihre gesetzlichen Pflichten erfüllt hat.

Gerade bei modernen Phishing-Angriffen ist eine pauschale Ablehnung von Erstattungsansprüchen häufig nicht gerechtfertigt. Deshalb empfiehlt Rechtsanwalt Guido Lenné Betroffenen, eine ablehnende Entscheidung ihrer Bank rechtlich überprüfen zu lassen.

Unterstützung für Opfer von Online-Banking-Betrug

Die Kanzlei Lenné vertritt bundesweit Mandantinnen und Mandanten, die Opfer von

  • Phishing,
  • Online-Banking-Betrug,
  • Kleinanzeigen-Betrug,
  • Kreditkartenbetrug oder
  • sonstigem Zahlungsbetrug

geworden sind.

Die Erfahrung zeigt, dass sich eine sorgfältige rechtliche Prüfung häufig lohnt. Nicht selten bestehen Ansprüche gegen Banken oder Zahlungsdienstleister, obwohl diese zunächst eine Erstattung ablehnen.

Der vollständige Beitrag erschien in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 5. Juli 2026 unter dem Titel 14.000 Euro für einen falschen Klick.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.


Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen