Habe ich einen Anspruch auf eine Schlussformel in meinem Arbeitszeugnis?
Warum die Schlussformel für viele Arbeitnehmer wichtig ist
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer legen großen Wert auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis. Neben der eigentlichen Leistungs- und Verhaltensbewertung spielt dabei häufig auch die Schlussformel eine wichtige Rolle. Formulierungen wie der Dank für die geleistete Arbeit, das Bedauern über das Ausscheiden und gute Wünsche für die Zukunft werden von vielen als Zeichen besonderer Wertschätzung angesehen. Doch besteht auf eine solche Schlussformel überhaupt ein rechtlicher Anspruch?
Bundesarbeitsgericht: Kein Anspruch auf Dank und gute Wünsche
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 25.01.2022 (Az. 9 AZR 146/21) entschieden, dass Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis haben. Zwar besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ein wahrheitsgemäßes und wohlwollendes Zeugnis. Dieser Anspruch umfasst jedoch lediglich den eigentlichen Zeugnisinhalt, also insbesondere Angaben zur Tätigkeit sowie die Beurteilung von Leistung und Verhalten. Persönliche Dankesbekundungen, Bedauernsformeln oder Zukunftswünsche gehören dagegen nicht zum geschuldeten Zeugnisinhalt.
Für viele Betroffene kann dies erhebliche praktische Auswirkungen haben. Fehlt eine Schlussformel, wird dies von Personalverantwortlichen teilweise als Hinweis auf ein belastetes Arbeitsverhältnis verstanden, obwohl hierfür keine rechtliche Grundlage besteht. Dennoch können Arbeitgeber frei entscheiden, ob sie eine solche Formulierung aufnehmen möchten.
Frühzeitig handeln statt später streiten
Gerade deshalb ist es sinnvoll, nicht erst nach Erhalt des Arbeitszeugnisses rechtlichen Rat einzuholen. Zeichnet sich eine Kündigung ab oder legt der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vor, besteht häufig noch die Möglichkeit, die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses mit einer bestimmten Schlussformel vertraglich zu vereinbaren. Ist eine solche Regelung erst einmal Bestandteil des Aufhebungsvertrags, kann sie später regelmäßig auch eingefordert werden.
Wie unsere Kanzlei Sie unterstützen kann
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Prüfung von Kündigungen und Aufhebungsverträgen sowie bei Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber. Wir beraten Sie dazu, welche Ansprüche Ihnen zustehen und welche Regelungen sinnvollerweise bereits vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich vereinbart werden sollten. Auch wenn bereits Streit über den Inhalt eines Arbeitszeugnisses entstanden ist, prüfen wir Ihre rechtlichen Möglichkeiten und setzen Ihre berechtigten Interessen außergerichtlich oder gerichtlich durch.
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Was gehört zwingend in ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält insbesondere Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit sowie eine Bewertung der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers.
Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf eine Schlussformel im Arbeitszeugnis?
Grundsätzlich nein. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht regelmäßig kein Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber das Zeugnis mit Dank, Bedauern oder guten Zukunftswünschen beendet.
Kann eine fehlende Schlussformel mein Arbeitszeugnis schlechter wirken lassen?
In der Praxis kann das Fehlen einer Schlussformel negativ wahrgenommen werden. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass das Zeugnis rechtlich unzulässig oder fehlerhaft ist.
Kann ich eine Schlussformel in einem Aufhebungsvertrag vereinbaren?
Ja. Im Rahmen eines Aufhebungsvertrags kann beispielsweise vereinbart werden, dass ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit einer bestimmten Schlussformel erteilt wird. Eine möglichst konkrete Regelung kann spätere Streitigkeiten vermeiden.
Was kann ich tun, wenn mein Arbeitszeugnis Fehler enthält?
Arbeitnehmer können prüfen lassen, ob Tätigkeitsbeschreibung, Leistungsbewertung oder Verhaltensbeurteilung den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Bei unrichtigen oder unzulässigen Formulierungen kann grundsätzlich eine Berichtigung verlangt werden.
Wann sollte ich mein Arbeitszeugnis rechtlich prüfen lassen?
Eine Prüfung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn Formulierungen unklar oder ungewöhnlich sind, die Bewertung schlechter als erwartet ausfällt oder im Zusammenhang mit einer Kündigung beziehungsweise einem Aufhebungsvertrag über das Zeugnis verhandelt wird.

Anna-Christina vom Brocke
Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Anna-Christina vom Brocke ist auch Bankkauffrau.
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