03. Juni 2016

Haben Sie Ihr Auto, Wohnmobil oder Motorrad bei der Targobank finanziert? Ihnen steht Geld zu!

Haben Sie Ihr Auto, Wohnmobil oder Motorrad mit einem Kredit der Targobank finanziert? Dann prüfen Sie den Kreditvertrag einmal.

Oft berechnet die Targobank einen sogenannten "einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrag". Das ist aber nach Rechtsprechung des OLG Düsseldorf unzulässig.

Der "einmalige laufzeitunabhängige Individualbeitrag" wird regelmäßig auf Seite 1 des Kreditvertrages genannt. Unmittelbar neben dem Kreditbetrag und dem Zinssatz.

Wie Sie den Beitrag - oftmals rund 900 € - zurückholen können, erklären unsere Rechtsanwälte aus dem Bereich Bankrecht Ihnen hier. Auch ein sofort einsetzbarer Musterbrief steht bereit.

Und wenn Sie alleine nicht weiterkommen, rufen Sie uns an. Wir helfen gerne!

Dominik Fammler
Dominik Fammler

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Dominik Fammler ist auch Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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