09. Januar 2017

Häuslebauer: Nürnberger Nachrichten im Gespräch mit Guido Lenné

„Geld für Häuslebauer? Wer Gebühr zurück möchte, muss Verjährung beachten“ lautete die Überschrift in den Nürnberger Nachrichten. Häuslebauer könnten eine hohe Gebührenrückerstattung von ihrer Bausparkasse bekommen.

Das ist die Folge eines Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH), mit dem Gebühren für die Darlehensauszahlung untersagt wurden (XI ZR 552/15).

Die Nürnberger Nachrichten geben Antworten auf die wichtigsten Fragen und Rechtsanwalt Gudio Lenné sagt den Verbrauchern, was sie tun können. Den Artikel finden Sie, wenn Sie hier klicken.

Betroffene Verbraucher sollten mit Hinweis auf die neue Rechtsprechung eine Erstattung samt Zinsen fordern, sofern für die Darlehensauszahlung der Bausparkasse eine Gebühr berechnet wurde.

Unseren Musterbrief zur Rückforderung der Gebühren finden Sie hier.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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