27. März 2020

Hilfe in Corona-Krise: der Notfall-Kinderzuschlag (KiZ)

Ab April unterstützt das Bundesfamilienministerium Alleinerziehende und Familien mit geringem Einkommen in der Corona-Krise. Diese können dann den Notfall-Kinderzuschlag beantragen.

In der Corona-Krise haben gerade alleinerziehende Eltern sowie einkommensschwache Familien finanzielle Probleme. Doch die Kosten laufen weiter. Die Einnahmen werden sich oder haben sich bereits aufgrund von Kurzarbeit oder Umsatzeinbußen erheblich verringert.

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Leistung für Eltern, deren Einkommen nicht für ihre gesamte Familie reicht. Dafür gibt es die Notfallhilfe für Eltern mit kleineren Einkünften in der Corona-Krise.

Die Voraussetzungen

Ihr monatliches Bruttoeinkommen muss eine Mindesteinkommensgrenze erreichen. Diese Mindestgrenze liegt bei 900 Euro brutto für Elternpaare und 600 Euro brutto für Alleinerziehende. Das heißt, dass Ihr Einkommen diese Mindestgrenze nicht unterschreiten darf.

Anspruch auf den KiZ haben Sie, wenn Ihre Kinder in Ihrem Haushalt leben, jünger als 25 Jahre und ledig sind und Sie Kindergeld beziehen.

Der Kinderzuschlag kann ohne persönliche Vorsprache „online“ bei der Familienkasse gestellt werden. Pro Kind kann das monatlich bis zu 185 Euro zusätzlich bedeuten.

Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den Notfall-Kinderzuschlag stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung. Die Beantragung kann ab April erfolgen und ist befristet bis zum 30. September.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zum Notfall-Kinderzuschlag beratend zur Seite.

 

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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