04. Januar 2016

Widerrufsbelehrung der Süd-West-Kreditbank Finanzierung GmbH (SWK) falsch

In unserem Fall geht es um einen Darlehensvertrag, der im Jahr 2007 abgeschlossen wurde und 2014 vollständig abgelöst wurde. Im Jahr 2015 wurde Seitens unserer Mandantschaft der Widerruf erklärt.

Das Amtsgericht Bingen wies die Beklagte Süd-West-Kreditbank Finanzierung GmbH darauf hin, dass die verwendete Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist. Die verwendete Widerrufsbelehrung verstößt, so das Amtsgericht Bingen, u.a. gegen das Deutlichkeitsgebot.

„Derzeit ist davon auszugehen, dass die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß erfolgte, da es insbesondere an der deutlichen Hervorhebung im Vertragstext fehlt. Sofern die Beklagte vorträgt, die vorgelegte Widerrufsbelehrung wäre nicht die Richtige, so hat sie keinen Beweis hierfür angeboten bzw. den richtigen Vertrag vorgelegt.“

Weiter geht das Amtsgericht Bingen davon aus, dass auch nicht die Gesetzesfiktion der BGB-InfoV zugunsten der Süd-West-Kreditbank Finanzierung GmbH angenommen werden kann:

„Die Gesetzesfiktion der BGB-InfoV kann nicht angenommen werden, da nach Ansicht des BGH auch fehlende Überschriften als Nichtübernahme der Musterwiderrufsbelehrung gilt.

Des Weiteren verwendet die vorliegende Belehrung die Formulierung: „Die Frist beginnt mit dem Erhalt dieser Belehrung.“ In der Musterwiderrufsbelehrung heißt es jedoch: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ Insofern ergibt sich auch eine inhaltliche, nicht unwesentliche Änderung.“

Ferner stellt das Gericht fest, dass der Anspruch besteht, obgleich das Darlehen zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits abgelöst war:

„Hinsichtlich der geltend gemachten Verwirkung ist zu sagen, dass zwar vertreten wird, dass eine solche vorliegen kann. Dies ist jedoch eine Beurteilung des Einzelfalls. Wobei einige Gerichte davon ausgehen, dass zumindest eine Zeitgrenze von ca. 3-5 Jahren nach Rückzahlung verstrichen sein muss. Das OLG Frankfurt geht sogar so weit, dass es sogar eine derartige zeitliche Begrenzung nicht anerkennt.“

Haben auch Sie ein Darlehen abgeschlossen und sind sich nicht sicher, ob die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß erfolgte?

Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Claudia Lenné
Claudia Lenné

Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Lenné ist auch Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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