30. Juli 2018

Kleinkredite: Kostenfalle Restschuldversicherung

Immer wieder verkaufen Banken neben dem eigentlichen Ratenkredit auch noch eine sog. Restschuldversicherung, die bei Kleinkrediten in der Regel aber völlig unnötig ist.

Hohe Provisionen für die Bank, unnötige Kosten für den Verbraucher

Die Bank kassiert bei der Vermittlung einer solchen Police eine nennenswerte Provision. Nötig ist eine solche Police aber meistens nicht. Für die Kunden treibt sie lediglich die Kosten des Kredits in die Höhe. So fallen für einen Kredit in Höhe von 10.000 € zusätzlich zum Zins gerne noch einmal 500 € Versicherungsprämie an.

Doch dank der Überzeugungskraft vieler Finanzberater und mangelnder Fachkenntnis auf Seiten der Verbraucher werden solche Policen immer wieder abgeschlossen. Hinzu kommt, dass die dadurch entstehenden Kosten leicht übersehen werden, da die Banken die Versicherungsbeiträge nicht in den effektiven Jahreszins mit einrechnen. Denn dann wäre sofort ersichtlich, dass das Darlehen nicht mehr 4-6 % pro Jahr kostet, sondern 10 % und mehr.

Politik will Verbraucherschutz stärken

Bisher konnte die Finanzindustrie eine höhere Preistransparenz verhindern. Jetzt will das Bundesfinanzministerium zusammen mit der Finanzaufsicht BaFin und dem Bundesverbraucherschutzminister den Verbraucherschutz bei Ratenkrediten und Restschuldversicherungen stärken.

Dabei geht es zunächst um die Vermittlerprovision der Banken. Bis zu 85 Prozent des Versicherungsbeitrags entfallen auf die Abschluss- und Vertriebskosten. Bei zwei Dritteln der Banken geht mindestens die Hälfte der Versicherungsprämie als Provision an die Bank. Das ergab eine Studie der BaFin aus dem Vorjahr. Bei einem 10.000-Euro-Kredit kostet der Todesfallschutz bis zu 600 €. Und je älter der Kunde ist, desto mehr steigen die Kosten. Will der Kreditnehmer außerdem noch einen Schutz im Falle von Arbeitslosigkeit oder Krankheit, kommen noch einmal einige Hundert Euro hinzu.

Die Bundesregierung schlägt nun einen Provisionsdeckel für Lebens- und Restschuldversicherungen vor, um dadurch wenigstens den teuersten Produkten und damit den exzessiv hohen Provisionen einen Riegel vorzuschieben. Laut dem Justizministerium sollen im Herbst erste Schritte zur Umsetzung des Maßnahmenpakets eingeleitet werden. Dafür soll die anstehende Überarbeitung des Lebensversicherungsreformgesetzes genutzt werden, da eine Restschuldversicherung auf dem Todesfallschutz basiert und somit per Definition den Lebensversicherungen zuzurechnen ist.

Finanzindustrie will sich wehren

Die Finanzindustrie will einen solchen Deckel natürlich verhindern bzw. vermeiden, dass die Einschnitte zu dramatisch sind. Die Deutsche Kreditwirtschaft sagte dazu, ein Provisionsdeckel wäre ein „unverhältnismäßiger Eingriff in den marktwirtschaftlichen Wettbewerb und die Privatautonomie“. Sie argumentiert, dass ein Eingriff nur gerechtfertigt sei, wenn der Markt versage. Und das sei bei Restschuldversicherungen nicht der Fall, schließlich gebe es eine Vielzahl von Anbietern und viele unterschiedliche Provisionshöhen.

Forderung nach mehr Transparenz

Einige Politiker fordern statt eines Provisionsdeckels mehr Transparenz. Jeder Verbraucher soll klar erkennen können, wie sich die Restschuldversicherung auf den Effektivzinssatz des Kredits auswirkt. Derzeit müssen die Versicherungsbeiträge nicht in den Effektivzins eingerechnet werden. Ausnahme: Die Bank gewährt einem Kunden nur dann ein Darlehen, wenn dieser eine Versicherung abschließt. Einen Zwang zum Abschluss einer Versicherung gibt es bei den Banken nicht.

Die Studie der Finanzaufsicht zeigt, dass jede dritte Bank in den meisten Fällen ihre Verbraucherdarlehensverträge in Kombination mit einer Restschuldversicherung anbietet. Laut BaFin könne der Kunde so den Eindruck gewinnen, „dass ein Darlehensvertrag an den Abschluss einer Restschuldversicherung geknüpft“ sei. Bei manchen Banken gibt es sogar gezielte Vertriebsstrategien, um überdurchschnittlich viele Restschuldversicherungen abzuschließen.

Einige Politiker fordern nun, den gleichzeitigen Verkauf von Ratenkrediten und Restschuldversicherungen nur noch zuzulassen, wenn der Nutzen für die Kreditnehmer nachgewiesen werden kann. Da solche Kleinkredite (Richtwert ca. 10.000 €) in der Regel an kurze Laufzeiten und niedrige Beträge geknüpft sind, scheint eine zusätzliche Absicherung eher unnötig.

Im Mai diesen Jahres fand bei der BaFin zu diesem Thema ein runder Tisch mit Branchenvertretern und Verbraucherschützern statt. Nun sollen Banken und Versicherer Vorschläge unterbreiten, wie sie das Produkt aus eigener Initiative verbraucherfreundlicher gestalten wollen. Scheitert dieser Ansatz, ist nicht nur ein Provisionsdeckel denkbar, sondern darüber hinaus weitere gesetzliche Eingriffe. Der runde Tisch findet Ende des Jahres erneut statt.

Bis eine verbraucherfreundliche Regelung gefunden wird, sollten Verbraucher beim Abschluss eines Kredits genau überlegen, ob eine solche Versicherung wirklich nötig ist, und auf die versteckten Kosten achten. Lassen Sie den Vertrag im Zweifelsfall von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen. Wir beraten Sie gerne. Das Erstgespräch mit uns ist übrigens kostenlos. Sollten Sie bereits eine Restschuldversicherung zu Ihrem Kredit abgeschlossen haben, stehen wir Ihnen natürlich ebenfalls gerne zur Verfügung. Lesen Sie hier mehr dazu.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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