20. Juli 2017

Kreditgebühren zurückfordern: Impulse.de empfiehlt Musterbrief der Anwaltskanzlei Lenné

Kreditbearbeitungsgebühren sind unzulässig. Das gilt nach dem jüngstem Urteil des Bundesgerichtshofs nun auch für Unternehmerdarlehen. Das renommierte Wirtschaftsmagazin impulse berichtet darüber nicht nur ganz aktuell in seiner Onlineausgabe, sondern befragte zu dem Thema auch den Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Guido Lenné. Darüber hinaus empfiehlt das Wirtschaftsmagazin seinen Lesern den Musterbrief der Anwaltskanzlei Lenné zur Geltendmachung der Forderung.

Unter der Überschrift „Wie Sie Ihr Geld zurückbekommen“ berichtet impulse.de über das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), der damit nach den Kreditgebühren für Verbraucherdarlehen nun auch die Kreditgebühren für Unternehmerdarlehen für unzulässig erklärte.

Der Tenor von impulse.de: „Wer eine Kreditgebühr für sein Darlehen bezahlt hat, kann das Geld von der Bank zurückfordern. Das sollte schriftlich passieren. Einen Musterbrief, der leicht zu vervollständigen ist, hat die auf Bankrecht spezialisierte Anwaltskanzlei Lenné für impulse.de verfasst. Das Dokument können sie hier herunterladen.“

impulse.de befragte dazu den Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Guido Lenné:

„Die Banken sind nicht automatisch verpflichtet, auf die Forderungen der Kreditnehmer einzugehen. Rühren die Banken sich aber gar nicht oder weisen die Ansprüche zurück, sollten Betroffene einen auf Bankrecht spezialisierten Anwalt konsultieren und eine Klage erwägen.“

Lesen Sie hier den vollständigen Artikel des Wirtschaftsmagazins impulse…

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

4,8/5 Sterne (4 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen