01. September 2026

Leckageorter findet nichts oder liegt falsch: Was tun bei einem Wasserschaden?

Nach einem Wasserschaden geht häufig alles sehr schnell: Der Schaden wird der Gebäudeversicherung gemeldet, ein Leckageortungsunternehmen wird eingeschaltet und kurze Zeit später steht vermeintlich fest, woher das Wasser kommt. Doch was ist, wenn die Diagnose nicht zum Schadensbild passt? Was können Eigentümer tun, wenn der Leckageorter keine Ursache findet oder eine Schadensursache nennt, die ihnen nicht plausibel erscheint?

Diese Frage kann für die weitere Regulierung von erheblicher Bedeutung sein. Denn die Ursache eines Wasserschadens entscheidet häufig darüber, ob und in welchem Umfang die Gebäudeversicherung überhaupt zahlen muss.

Wer Zweifel an der Leckageortung hat, sollte deshalb nicht einfach darauf vertrauen, dass sich die Angelegenheit im weiteren Verlauf von selbst klärt. Eine fehlerhafte Ursachenfeststellung kann sich durch die gesamte Schadenregulierung ziehen und später erhebliche Beweisprobleme verursachen.

Kann ein Leckageorter die Ursache eines Wasserschadens übersehen?

Ja. Eine Leckageortung kann trotz moderner Messtechnik zu einem falschen oder zumindest unvollständigen Ergebnis kommen.

Wasser hält sich nicht zwingend an den kürzesten Weg. Es kann innerhalb von Estrichaufbauten, Dämmungen, Schächten oder Wänden wandern und an einer ganz anderen Stelle sichtbar werden als dort, wo es ursprünglich ausgetreten ist.

Hinzu kommt, dass manche Undichtigkeiten nur zeitweise auftreten. Denkbar sind beispielsweise Schäden, die sich nur bei der Benutzung einer Dusche, bei bestimmten Druckverhältnissen, während des Betriebs einer Heizungsanlage oder bei bestimmten Witterungsbedingungen bemerkbar machen.

Auch können mehrere Ursachen zusammentreffen.

Eine Feuchtigkeitsmessung an einer bestimmten Stelle beantwortet deshalb noch nicht zwangsläufig die entscheidende Frage, woher das Wasser tatsächlich stammt.

Warum ist die Ursache für die Gebäudeversicherung so wichtig?

Bei einem Wasserschaden muss zwischen dem sichtbaren Schaden und seiner Ursache unterschieden werden.

Typische Bedingungen einer Wohngebäudeversicherung sehen Versicherungsschutz insbesondere für Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser vor. Entscheidend sind allerdings immer der konkrete Versicherungsvertrag und die vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Nicht jede Feuchtigkeit im Gebäude ist automatisch ein versicherter Leitungswasserschaden.

Genau deshalb kann die Feststellung der Ursache entscheidend werden.

Behauptet der Versicherer beispielsweise, die Feuchtigkeit stamme nicht aus einer versicherten Leitung, sondern sei durch von außen eindringendes Wasser, eine nicht versicherte Undichtigkeit oder eine andere Ursache entstanden, kann er seine Eintrittspflicht ganz oder teilweise bestreiten.

Für Versicherungsnehmer kann daraus ein erhebliches Problem entstehen. Denn grundsätzlich müssen sie die Voraussetzungen des geltend gemachten Versicherungsfalls darlegen und im Streitfall beweisen. Auch die Rechtsprechung geht bei der Gebäudeversicherung grundsätzlich davon aus, dass der Versicherungsnehmer darlegen und beweisen muss, dass ein versichertes Ereignis vorliegt.

Umso wichtiger kann eine sorgfältige und nachvollziehbare Ursachenfeststellung sein.

Ist die Einschätzung des von der Versicherung geschickten Leckageorters verbindlich?

Nicht allein deshalb, weil das Unternehmen von der Versicherung beauftragt wurde.

Versicherungsnehmer sollten insbesondere zwischen einer einfachen Leckageortung im Rahmen der Schadenbearbeitung und einem förmlichen Sachverständigenverfahren unterscheiden.

Wenn die Versicherung einen Dienstleister mit der Suche nach der Ursache beauftragt, bedeutet dies nicht automatisch, dass dessen Feststellungen für den Versicherungsnehmer rechtlich bindend sind.

Das Versicherungsvertragsgesetz kennt in § 84 VVG zwar ein Sachverständigenverfahren. Dafür müssen jedoch die entsprechenden vertraglichen Voraussetzungen vorliegen. Selbst bei einem solchen Verfahren sieht das Gesetz Grenzen der Bindungswirkung vor, wenn eine Feststellung offenbar erheblich von der wirklichen Sachlage abweicht.

Ein gewöhnlicher Leckageortungsbericht sollte daher nicht mit einem unangreifbaren Gutachten verwechselt werden.

Woran können Sie erkennen, dass die Leckageortung möglicherweise nicht ausreicht?

Misstrauen kann insbesondere angebracht sein, wenn die festgestellte Ursache das tatsächliche Schadensbild nicht nachvollziehbar erklärt.

Typische Warnsignale können beispielsweise sein:

Der Leckageorter findet überhaupt keine konkrete Austrittsstelle.

Es wird lediglich eine Vermutung geäußert.

Die Feuchtigkeit tritt nach einer angeblichen Reparatur erneut auf.

Die gemessenen Feuchtigkeitswerte passen nicht zur angenommenen Ursache.

Bestimmte Leitungen oder mögliche Schadensquellen wurden überhaupt nicht untersucht.

Es wurden nur einzelne Messverfahren eingesetzt, obwohl weitere Untersuchungen möglich gewesen wären.

Der Verlauf der Feuchtigkeit im Gebäude lässt sich mit der genannten Ursache nicht plausibel erklären.

Es gibt mehrere denkbare Ursachen, ohne dass diese ausreichend voneinander abgegrenzt wurden.

Der Bericht enthält kaum Messwerte, Bilder oder Erläuterungen.

Auch eine Formulierung wie „vermutlich“, „wahrscheinlich“ oder „könnte verursacht worden sein“ sollte Anlass geben, genauer hinzusehen, wenn die Versicherung auf dieser Grundlage weitreichende Entscheidungen über ihre Leistungspflicht trifft.

Was sollten Sie tun, wenn Sie der Diagnose nicht trauen?

Zunächst sollten Sie versuchen, die Ergebnisse der Leckageortung vollständig zu erhalten.

Fordern Sie insbesondere den Leckageortungsbericht, vorhandene Fotos, Messprotokolle und sonstige Dokumentationen an. Lassen Sie sich möglichst konkret erläutern, aufgrund welcher Feststellungen gerade die angenommene Schadensursache festgestellt wurde und welche Alternativursachen geprüft und ausgeschlossen wurden.

Dokumentieren Sie gleichzeitig den Schaden selbst.

Fotografieren und filmen Sie feuchte Stellen, Verfärbungen, aufgequollene Bauteile und sonstige Auffälligkeiten. Dokumentieren Sie auch, wenn sich Feuchtigkeit ausbreitet oder nach einer vermeintlichen Reparatur erneut auftritt.

Notieren Sie möglichst auch zeitliche Zusammenhänge. Tritt die Feuchtigkeit beispielsweise nach Benutzung einer Dusche, nach Regenfällen oder während des Heizungsbetriebs verstärkt auf, kann dies für die Ursachenklärung von erheblicher Bedeutung sein.

Darf ich einen eigenen Leckageorter oder Sachverständigen einschalten?

Grundsätzlich können Sie eine zweite fachliche Einschätzung einholen.

Allerdings sollten Sie die Kostenfrage vorher berücksichtigen.

§ 85 VVG regelt die Erstattung von Schadensermittlungskosten. Danach muss der Versicherer Kosten, die durch die Ermittlung und Feststellung des von ihm zu ersetzenden Schadens entstehen, grundsätzlich insoweit erstatten, als ihre Aufwendung den Umständen nach geboten war.

Für die Kosten eines vom Versicherungsnehmer selbst hinzugezogenen Sachverständigen enthält das Gesetz allerdings eine wichtige Einschränkung: Diese muss der Versicherer grundsätzlich nicht übernehmen, sofern der Versicherungsnehmer nicht vertraglich zur Einschaltung verpflichtet war oder der Versicherer ihn hierzu aufgefordert hat.

Deshalb sollte nicht ohne Prüfung davon ausgegangen werden, dass die Gebäudeversicherung automatisch die Kosten eines privat beauftragten Gutachters trägt.

Bei einem größeren Schaden kann eine unabhängige Begutachtung trotzdem wirtschaftlich sinnvoll sein. Wenn von der richtigen Feststellung der Ursache Versicherungsleistungen in erheblicher Höhe abhängen, können die Kosten einer zweiten fachlichen Einschätzung in einem vernünftigen Verhältnis zum drohenden finanziellen Nachteil stehen.

Vor der Beauftragung sollte aber geprüft werden, ob die Versicherung zunächst zur weiteren Untersuchung aufgefordert und eine Kostenübernahme verlangt werden sollte.

Muss ich trotz Zweifeln Maßnahmen zur Schadenminderung durchführen?

Ja, notwendige Maßnahmen sollten nicht allein wegen des Streits über die Ursache unterbleiben.

Versicherungsnehmer trifft nach § 82 VVG eine Schadenminderungsobliegenheit. Sie müssen nach Möglichkeit dafür sorgen, dass sich ein eingetretener Schaden nicht unnötig vergrößert. Außerdem sind zumutbare Weisungen des Versicherers grundsätzlich zu beachten.

Das kann beispielsweise bedeuten, dass eine weitere Durchfeuchtung verhindert, stehendes Wasser beseitigt oder eine notwendige Trocknung eingeleitet werden muss.

Allerdings sollte zwischen dringenden Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Schäden und endgültigen Sanierungsmaßnahmen unterschieden werden.

Gerade wenn die Schadensursache umstritten ist, kann eine vorschnelle vollständige Beseitigung des Schadensbildes später Beweisprobleme verursachen.

Vorsicht vor vorschneller Sanierung: Beweise können verloren gehen

Dieser Punkt wird in der Praxis leicht unterschätzt.

Wird eine Wand geöffnet, ein Rohr ausgetauscht, eine Dusche vollständig demontiert oder ein Estrich entfernt, kann anschließend möglicherweise nicht mehr zuverlässig festgestellt werden, woher das Wasser tatsächlich gekommen ist.

Im schlimmsten Fall ist das entscheidende Beweismittel beseitigt.

Deshalb sollte bei Zweifeln an der Schadensursache vor umfangreichen Veränderungen überlegt werden, wie der vorhandene Zustand beweissicher dokumentiert werden kann.

Neben Fotos und Videos können je nach Schadenshöhe eine unabhängige Begutachtung oder sogar ein gerichtliches selbständiges Beweisverfahren in Betracht kommen.

Was ist ein selbständiges Beweisverfahren?

Bei größeren Schäden und ernsthaftem Streit über die Ursache kann ein selbständiges Beweisverfahren nach den §§ 485 ff. ZPO ein wichtiges Instrument sein.

Dabei kann bereits vor einem eigentlichen Klageverfahren ein gerichtlicher Sachverständiger eingesetzt werden, um beispielsweise festzustellen,

welche Ursache der Wasserschaden hat,

wo sich die Schadensquelle befindet,

welche Bauteile beschädigt wurden,

welche Maßnahmen zur Beseitigung erforderlich sind und

welche Kosten voraussichtlich entstehen.

Das kann insbesondere dann interessant sein, wenn Bauteile wegen notwendiger Sanierungsmaßnahmen bald verändert oder entfernt werden müssen.

Ob ein selbständiges Beweisverfahren im konkreten Fall sinnvoll ist, hängt allerdings insbesondere von Schadenshöhe, Beweislage und dem bisherigen Verhalten des Versicherers ab.

Was passiert, wenn die Versicherung wegen der angeblichen Ursache nicht zahlen will?

Dann sollte die Ablehnung genau geprüft werden.

Entscheidend ist zunächst, auf welche konkrete Vertragsbestimmung sich die Versicherung beruft und welche tatsächlichen Feststellungen ihrer Entscheidung zugrunde liegen.

Eine Aussage wie „kein versicherter Leitungswasserschaden“ reicht für eine sachgerechte Prüfung nicht aus.

Zu klären ist insbesondere:

Welche Ursache nimmt die Versicherung konkret an?

Auf welche Untersuchungen stützt sie diese Einschätzung?

Wurde tatsächlich ausgeschlossen, dass Wasser bestimmungswidrig aus einer versicherten Leitung oder einer sonstigen vom Vertrag erfassten Einrichtung ausgetreten ist?

Welche Versicherungsbedingungen liegen dem Vertrag zugrunde?

Greift tatsächlich ein Risikoausschluss?

Gibt es widersprechende technische Feststellungen?

Bei größeren Wasserschäden können schon unterschiedliche Bewertungen der Schadensursache darüber entscheiden, ob Versicherungsleistungen von mehreren Zehntausend Euro gezahlt oder verweigert werden.

Was ist, wenn der Leckageorter im Auftrag der Versicherung einen Fehler gemacht hat?

Auch diese Konstellation kann rechtlich relevant werden.

Hat die Versicherung einen Dienstleister eingeschaltet und stützt sie ihre Regulierung auf dessen Feststellungen, sollte zunächst gegenüber der Versicherung klargestellt werden, warum die Diagnose angezweifelt wird und welche weiteren Untersuchungen erforderlich erscheinen.

Daneben können sich je nach Vertrags- und Auftragsverhältnissen Fragen nach einer möglichen Haftung des Leckageortungsunternehmens stellen. Ob dem Versicherungsnehmer selbst Ansprüche gegen dieses Unternehmen zustehen, lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten. Entscheidend ist unter anderem, wer Auftraggeber war, welche Leistungen geschuldet waren und welcher konkrete Schaden durch eine mögliche Fehlleistung entstanden ist.

Häufig steht für den Versicherungsnehmer zunächst die Durchsetzung seiner Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag im Vordergrund.

Welche Unterlagen sollten Sie sichern?

Wenn es zum Streit mit der Versicherung kommt, können insbesondere folgende Unterlagen wichtig werden:

Schadenmeldung und bisherige Korrespondenz mit der Versicherung, Versicherungsvertrag und Versicherungsbedingungen, Leckageortungsbericht und Messprotokolle, Fotos und Videos, Handwerkerberichte und Rechnungen, Trocknungsprotokolle, Kostenvoranschläge sowie gegebenenfalls Berichte weiterer Sachverständiger.

Auch E-Mails und Nachrichten mit Handwerkern oder Schadenregulierern sollten aufbewahrt werden.

Je besser der ursprüngliche Zustand dokumentiert ist, desto leichter lässt sich später nachvollziehen, ob die von der Versicherung angenommene Ursache tatsächlich plausibel war.

Wir prüfen die Regulierung Ihres Wasserschadens

Wenn bei einem größeren Wasserschaden Zweifel an der Leckageortung bestehen, sollte möglichst früh geprüft werden, welche Auswirkungen die technische Einschätzung auf Ihren Versicherungsschutz hat.

Wir können insbesondere prüfen, ob die Argumentation Ihrer Gebäudeversicherung mit den vereinbarten Versicherungsbedingungen vereinbar ist, welche Beweise für einen versicherten Wasserschaden benötigt werden und wie auf eine zweifelhafte oder unvollständige Leckageortung reagiert werden sollte.

Wir übernehmen auf Wunsch auch die weitere Korrespondenz mit der Versicherung und machen berechtigte Versicherungsleistungen geltend.

Ist eine weitere technische Begutachtung erforderlich, kann außerdem geklärt werden, wie diese möglichst beweissicher in die Auseinandersetzung eingebunden werden sollte. Bei größeren Streitigkeiten prüfen wir auch, ob ein selbständiges Beweisverfahren oder die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche sinnvoll ist.

Wasserschaden und Zweifel an der Leckageortung? Lassen Sie den Fall prüfen

Wenn die Versicherung die Regulierung Ihres Wasserschadens wegen einer zweifelhaften Schadensursache ablehnt, Leistungen kürzt oder Sie den Eindruck haben, dass die Ursache bislang nicht richtig festgestellt wurde, können Sie sich an uns wenden.

Warten Sie insbesondere bei fortschreitender Feuchtigkeit und bevorstehenden Sanierungsarbeiten nicht unnötig lange. Mit jeder Veränderung am Gebäude können wichtige Beweismöglichkeiten verloren gehen.

Eine telefonische Erstberatung ist bei uns kostenlos. Einen Termin können Sie bequem online buchen. Schildern Sie uns den Sachverhalt und übersenden Sie uns, soweit vorhanden, den Leckageortungsbericht, die Korrespondenz mit der Versicherung und Fotos des Schadens. Wir prüfen mit Ihnen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Weitere Informationen zu Wasserschäden und der Regulierung durch Gebäudeversicherungen finden Sie auch auf unserer Themenseite:

https://www.wasserschaden-anwalt.de/

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Was kann ich tun, wenn der Leckageorter nichts findet?

Fordern Sie zunächst den vollständigen Leckageortungsbericht einschließlich Messwerten, Fotos und Dokumentation der untersuchten Bereiche an. Bestehen weiterhin Zweifel oder tritt erneut Feuchtigkeit auf, kann eine zweite Leckageortung oder die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen sinnvoll sein.

Muss ich die Diagnose des von der Versicherung beauftragten Leckageorters akzeptieren?

Nein. Die Einschätzung eines von der Versicherung beauftragten Leckageorters ist nicht automatisch verbindlich. Wenn die festgestellte Ursache nicht zum Schadensbild passt oder nur Vermutungen geäußert werden, können Sie die Diagnose überprüfen lassen.

Kann eine falsche Leckageortung dazu führen, dass die Gebäudeversicherung nicht zahlt?

Ja. Die Schadensursache ist für den Versicherungsschutz häufig entscheidend. Geht die Versicherung aufgrund einer fehlerhaften Leckageortung von einer nicht versicherten Ursache aus, kann sie Leistungen ablehnen oder kürzen. Eine solche Entscheidung sollte rechtlich und technisch überprüft werden.

Kann ich eine zweite Leckageortung verlangen?

Sie können die Versicherung auffordern, eine weitere Untersuchung zu veranlassen, wenn die erste Leckageortung keine nachvollziehbare Ursache ergeben hat. Ob die Versicherung die Kosten einer von Ihnen selbst beauftragten zweiten Untersuchung übernehmen muss, hängt vom Einzelfall und den Versicherungsbedingungen ab.

Wer bezahlt einen eigenen Sachverständigen bei einem Wasserschaden?

Die Kosten eines selbst beauftragten Sachverständigen werden nicht automatisch von der Gebäudeversicherung übernommen. Deshalb sollte die Kostenfrage möglichst vor der Beauftragung geklärt werden. Bei größeren Schäden kann eine unabhängige Begutachtung dennoch sinnvoll sein, wenn davon erhebliche Versicherungsleistungen abhängen.

Darf ich trotz ungeklärter Schadensursache mit der Sanierung beginnen?

Notwendige Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Schäden sollten nicht unnötig hinausgezögert werden. Vor umfangreichen Sanierungsarbeiten sollte der Zustand jedoch umfassend dokumentiert werden. Andernfalls können wichtige Beweismittel zur späteren Klärung der Schadensursache verloren gehen.

Welche Beweise sollte ich bei einer möglicherweise falschen Leckageortung sichern?

Sichern Sie insbesondere Fotos und Videos, den Leckageortungsbericht, Messprotokolle, Handwerkerberichte, Trocknungsprotokolle, Rechnungen, Kostenvoranschläge und die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung. Dokumentieren Sie außerdem, wann und unter welchen Umständen erneut Feuchtigkeit auftritt.

Was kann ich tun, wenn die Versicherung wegen der Leckageortung die Zahlung ablehnt?

Lassen Sie prüfen, auf welche konkrete Schadensursache und welche Versicherungsbedingungen sich die Ablehnung stützt. Bestehen Zweifel an der technischen Diagnose, kann zusätzlich eine weitere Begutachtung oder bei größeren Schäden ein selbständiges Beweisverfahren in Betracht kommen.

Kann ein selbständiges Beweisverfahren bei einem Wasserschaden sinnvoll sein?

Ja. Wenn die Schadensursache umstritten ist und wichtige Bauteile wegen einer notwendigen Sanierung verändert oder entfernt werden müssen, kann ein selbständiges Beweisverfahren helfen, den Zustand und die Ursache durch einen gerichtlichen Sachverständigen feststellen zu lassen.

Wann sollte ich bei einer fehlerhaften Leckageortung rechtlichen Rat einholen?

Rechtliche Unterstützung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn die Gebäudeversicherung Leistungen ablehnt oder kürzt, die Schadensursache ungeklärt bleibt oder eine größere Sanierung bevorsteht. Je früher die Beweissicherung und die versicherungsrechtliche Prüfung erfolgen, desto besser lassen sich mögliche Nachteile vermeiden.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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