04. Dezember 2016

Darlehensgebühr: Mannheimer Morgen erwähnt Guido Lenné

"Geld zurück von der Bausparkasse" ist der Titel eines aktuellen Beitrages im Mannheimer Morgen. Hunderttausende Häuslebauer können eine hohe Gebühren-Rückerstattung von ihrer Bausparkasse bekommen. Das ist die Folge eines Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH), mit dem Gebühren für die Darlehensauszahlung untersagt wurden (Az.: XI ZR 552/15). Der Mannheimer Morgen gibt die Antworten auf die wichtigsten Fragen und auch Rechtsanwalt Lenné kommt zu Wort:

"Die Kreativität der Finanzunternehmen ist oft sehr groß, wenn sie etwas zurückzahlen sollen, so Fachanwalt Lenné. Im Zweifel kann nur ein Jurist sicher sagen, ob Einwände berechtigt sind."

Den lesenswerten Artikel finden Sie hier online zum Nachlesen.

Unseren Musterbrief zur Rückforderung der unzulässigen Darlehensgebühren finden Sie hier.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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