13. Mai 2014

Urteil: BGH entscheidet für Bankkunden – Gebühren für Kreditbearbeitung unzulässig.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat heute bestätigt, dass Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig sind. Die beklagte Postbank muss ihrem Kunden 1.200 € erstatten. Außerdem muss die Bank alle Prozesskosten tragen. Das heute erstrittene Urteil betrifft fast jeden Kreditnehmer in Deutschland. Auf die Banken dürften nach diesem Urteil hohe Forderungen zukommen.

„Es ist erfreulich, dass der BGH nun endlich für Klarheit gesorgt hat“, so Rechtsanwalt Guido Lenné. Der Fachanwalt für Bankenrecht hatte den Kläger durch zwei Instanzen erfolgreich vertreten und zeigte sich heute zufrieden mit dem Richterspruch: „Die Kreditbearbeitungsgebühr war eine große Ungerechtigkeit gegenüber Verbrauchern. Ich empfehle jedem, der einen Kreditvertrag hat und hatte, diesen prüfen zu lassen. Hier gibt es meistens viel Geld zurück!“

Wichtig ist, dass jeder Kunde jetzt seine Forderung geltend macht und sich sein Geld zurückholt. Das dürften regelmäßig zwischen 1% und 4% der finanzierten Summe sein. Im Internet stehen dazu Musterbriefe bereit. (Unserer hier!)

Verbraucherschützer Lenné hat in den vergangenen drei Jahren über 1.500 Prozesse geführt, um sich nun endgültig vor dem höchsten deutschen Gericht durchzusetzen. Allein die Postbank könnte nun von Rückzahlungsforderungen vermutlich in Millionenhöhe bedroht sein.

Hintergrund: Die Anwaltskanzlei Lenné hatte am 16. April 2013 vor der Berufungskammer des Landgerichts Bonn ein wichtiges Verbraucher-Urteil gegen die Postbank erstritten: Die Postbank AG wurde zur Rückzahlung einer unzulässigen Gebühr in einem Kreditvertrag verurteilt. Die Begründung fußte auf der Feststellung, dass der Verbraucher durch diese Gebühr unangemessen benachteiligt sei. Gegen dieses Urteil wurde Revision eingelegt, die wie ausgeführt nunmehr für Bankkunden entschieden wurde.

Die Anwaltskanzlei Lenné ist ein moderner Dienstleister für Rechtsberatung. Die Kanzlei liegt in Leverkusen und ist bundesweit tätig. Die anwaltlichen Schwerpunkte liegen insbesondere in folgenden Fachgebieten: Bankenrecht, Kreditrecht, Kreditversicherungsrecht, Kapitalmarktrecht, Anlegerschutz, Versicherungsrecht, Verbraucherschutz, Recht der neuen Medien, Internetrecht, Urheberrecht. Besonders erfolgreich ist die Anwaltskanzlei Lenné im Verbraucherschutz gegenüber Banken.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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